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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. März 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Eisen, Stahl, Luxusgüter, Oligarchen: Viertes Sanktionspaket gegen Russland vereinbart

Participation of Ursula von der Leyen, President of the European Commission, to the Informal Summit of Heads of State and Government on the European Growth and Investment Model for 2030

Die Europäische Kommission hat die heutige (Dienstag) Einigung der EU-Staaten auf ein viertes Sanktionspaket gegen Russland begrüßt. Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten die neuen Maßnahmen gemeinsam mit der Europäischen Kommission bei ihrem informellen Gipfel in Versailles in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht. Sie haben zum Ziel, „Russland weiter zu isolieren und ihm die Ressourcen zu entziehen, die es zur Finanzierung dieses barbarischen Krieges einsetzt“, hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Versailles erklärt. Die Sanktionen wurden mit internationalen Partnern, vor allem den Vereinigten Staaten, abgestimmt. Unter anderem wird Russland der Meistbegünstigtenstatus auf den EU-Märkten entzogen und so wichtige Vorteile, die Russland als WTO-Mitglied genießt, aufgehoben. Die Einfuhr von wesentlichen Gütern im Eisen- und Stahlsektor aus der Russischen Föderation wird verboten, und ein Ausfuhrverbot von Luxusgütern der EU wie Luxusautos und Schmuck nach Russland trifft direkt die russischen Eliten. Auch die Liste sanktionierter Oligarchen wird erweitert.

Folgende Maßnahmen haben die EU-Staaten erlassen:

  • Ein vollständiges Verbot jeglicher Transaktionen mit bestimmten russischen Staatsbetrieben in verschiedenen Sektoren - dem militärisch-industriellen Komplex des Kremls.
  • Ein EU-Einfuhrverbot für die Stahlerzeugnisse, die derzeit unter EU-Schutzmaßnahmen fallen, was für Russland einen Verlust an Exporteinnahmen in Höhe von rund 3,3 Mrd. Euro bedeutet. Zum Ausgleich werden erhöhte Einfuhrkontingente an andere Drittländer verteilt.
  • Ein weitreichendes Verbot von Neuinvestitionen im gesamten russischen Energiesektor, mit begrenzten Ausnahmen für die zivile Kernenergie und den Rücktransport bestimmter Energieerzeugnisse in die EU.
  • Ein EU-Ausfuhrverbot für Luxusgüter (z. B. Luxusautos, Schmuck usw.), um die russischen Eliten direkt zu treffen.
  • Darüber hinaus wurde die Liste der sanktionierten Personen und Einrichtungen um weitere Oligarchen und Wirtschaftseliten mit Verbindungen zum Kreml sowie um Unternehmen aus dem Militär- und Verteidigungsbereich erweitert, die die Invasion logistisch und materiell unterstützen. Es gibt auch neue Listen von Akteuren, die in der Desinformation tätig sind.
  • Ein Verbot der Bewertung Russlands und russischer Unternehmen durch EU-Rating-Agenturen und der Erbringung von Rating-Dienstleistungen für russische Kunden, wodurch sie weiter Zugang zu den EU-Finanzmärkten verlieren würden.

Verweigerung des Status der Meistbegünstigung für Russland

Die EU hat sich heute zusammen mit anderen Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) auch darauf geeinigt, russischen Produkten und Dienstleistungen den Meistbegünstigungsstatus auf den EU-Märkten zu verweigern. Dies folgt einer Ankündigung der G7-Mitglieder vom Freitag. Damit werden die erheblichen Vorteile, die Russland als WTO-Mitglied genießt, ausgesetzt. Diese Maßnahmen gegen Russland schützen die wesentlichen Sicherheitsinteressen der EU und ihrer Partner angesichts der unprovozierten, vorsätzlichen und ungerechtfertigten Aggression Russlands gegen die Ukraine, die von Belarus unterstützt wurde. Sie sind nach WTO-Recht voll und ganz gerechtfertigt.

Hintergrund

Die heutige Vereinbarung baut auf den weitreichenden Maßnahmenpaketen auf, mit denen die EU auf Russlands Aggression gegen die territoriale Integrität der Ukraine und die zunehmenden Gräueltaten gegen ukrainische Zivilisten und Städte reagiert hat. Als Hüterin der EU-Verträge ist die Europäische Kommission für die Überwachung der Durchsetzung der EU-Sanktionen in der gesamten Union zuständig. Die EU ist mit der Ukraine solidarisch und wird gemeinsam mit ihren internationalen Partnern die Ukraine und ihre Bevölkerung weiterhin unterstützen, auch durch zusätzliche politische, finanzielle und humanitäre Hilfe.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Erklärung zum vierten Sanktionspaket von Kommissionspräsidentin von der Leyen am Freitag in Versailles

Hintergrund: Fragen und Antworten zu Sanktionen der EU

Website: EU-Unterstützung für die Ukraine

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. März 2022
Autor
Vertretung in Deutschland