Die Europäische Kommission will sicherzustellen, dass die Strafverfolgungsbehörden in der EU einen wirksamen und rechtmäßigen Zugang zu Daten haben. Sie hat dafür im Rahmen von ProtectEU, der EU-Strategie für die innere Sicherheit, einen Fahrplan für Schlüsselbereiche wie Vorratsdatenspeicherung und digitale Forensik vorgelegt.
85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen stützen sich inzwischen auf elektronische Beweismittel. Entsprechend benötigen die Strafverfolgungsbehörden bessere Instrumente und einen modernisierten Rechtsrahmen, um auf rechtmäßige Weise auf digitale Daten zugreifen und gleichzeitig die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte gewährleisten zu können.
Sechs Schlüsselbereiche
Der Fahrplan konzentriert sich auf sechs Schlüsselbereiche:
- Vorratsdatenspeicherung: Im Jahr 2025 wird die Kommission eine Folgenabschätzung durchführen, um die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung zu aktualisieren. Darüber hinaus werden Europol und Eurojust daran arbeiten, die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Diensteanbietern beim Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu verstärken.
- Rechtmäßige Überwachung: Damit die Strafverfolgungsbehörden in allen Systemen und Rechtsordnungen Beweise erhalten können, wird die Kommission Maßnahmen prüfen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für das rechtmäßige Abfangen von Daten bis 2027 sowohl zwischen Behörden als auch zwischen Behörden und Diensteanbietern zu verbessern. Zu den wichtigsten Maßnahmen für die nächsten Jahre gehören die Bewertung der Notwendigkeit einer weiteren Stärkung der Europäischen Ermittlungsanordnung (bis 2027) und die Unterstützung des Aufbaus gesicherter Kapazitäten für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, Europol und anderen Sicherheitsagenturen (2026-2028).
- Digitale Forensik: Strafverfolgungs- und Justizbehörden müssen in der Lage sein, digitale Beweismittel, die auf elektronischen Geräten gespeichert sind, zu analysieren und aufzubewahren. Die Kommission wird gemeinsam mit Europol eine Lücken- und Bedarfsanalyse für technische Lösungen in der digitalen Forensik koordinieren und die Entwicklung forensischer Instrumente mit EU-Mitteln und öffentlich-privaten Partnerschaften unterstützen. Europol wird aufgefordert, sich zu einem Kompetenzzentrum für operatives Fachwissen im Bereich der digitalen Forensik zu entwickeln und die Koordinierung mit nationalen Behörden und privaten Parteien zu verstärken (ab 2026).
- Entschlüsselung: Im Jahr 2026 wird die Kommission einen Technologiefahrplan zur Verschlüsselung vorlegen, um Lösungen zu ermitteln und zu bewerten, die den rechtmäßigen Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu verschlüsselten Daten unter Wahrung der Cybersicherheit und der Grundrechte ermöglichen. Die Kommission wird auch die Entwicklung neuer Entschlüsselungstechnologien unterstützen, um Europol mit einer Entschlüsselungskapazität der nächsten Generation auszustatten (ab 2030).
- Normung: Die Kommission wird mit Europol, Interessenträgern aus der Industrie, Sachverständigen und Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, um einen EU-Ansatz für die Normung im Bereich der inneren Sicherheit zu entwickeln und zu straffen, wobei der Schwerpunkt auf der digitalen Forensik, der rechtmäßigen Offenlegung und der rechtmäßigen Überwachung liegen wird.
- KI-Lösungen für die Strafverfolgung: Bis 2028 wird die Kommission die Entwicklung und den Einsatz von KI-Instrumenten fördern, die es den Behörden ermöglichen, große Mengen beschlagnahmter Daten rechtmäßig und wirksam zu verarbeiten, und so dazu beitragen, digitale Beweismittel effizienter zu filtern und zu analysieren.
Nächste Schritte
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, den Fahrplan auf der informellen Tagung des Innenrates am 22. Und 23. Juli zu erörtern.
Weitere Informationen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Juni 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland