„Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt in der EU. Die Richtlinie dient der Entwicklung innovativer elektronischer und mobiler Zahlungen, die der Wirtschaft und dem Wachstum zugute kommen werden“, sagte der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. „Mit dem Inkrafttreten der PSD2 werden Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -kreditkarten abgeschafft. Dies könnte zu Einsparungen von rund 550 Mio. Euro pro Jahr für die Verbraucher in der EU führen. Darüber hinaus werden die Verbraucher bei Zahlungen besser geschützt.“
Die neuen Vorschriften treten ab dem 13. Januar 2018 in Kraft. Zuvor mussten die Mitgliedstaaten sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht übernehmen. Dabei ist Folgendes beabsichtigt:
- Verbot von Aufschlägen, bei denen es sich um zusätzliche Kosten für das Recht auf Zahlung mit Kredit- oder Debitkarten sowohl in Geschäften als auch elektronisch handelt;
- Öffnung des EU-Zahlungsmarktes für Unternehmen, die Zahlungsdienste auf der Grundlage des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto anbieten;
- Einführung strenger Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen sowie für den Schutz der Verbraucherfinanzdaten. Diese Vorschriften werden 18 Monate nach dem Inkrafttreten der technischen Regulierungsstandards (RTS) für eine starke Kundenauthentifizierung gültig, die von der Kommission am 27. November 2017 angenommen wurden;
- Verbesserung der Verbraucherrechte in zahlreichen Bereichen. Dazu zählen eine reduzierte Haftung für nicht autorisierte Zahlungen und die Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts („ohne Fragen“) für Lastschriften in Euro.
Hintergrund
Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366), die von der Europäischen Kommission im Juli 2013 vorgeschlagen und von den beiden Gesetzgebern 2015 angenommen wurde, ist die letzte in einer Reihe von von der EU angenommenen Rechtsvorschriften, mit denen moderne, effiziente und kostengünstige Zahlungsdienste bereit gestellt und der Schutz der europäischen Verbraucher und Unternehmen erhöht werden sollen.
Die Richtlinie übernimmt und ersetzt die Richtlinie 2007/64/EG (Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD1), die die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für Zahlungsdienste darstellte. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste angepasst, einschließlich elektronischer und mobiler Zahlungen, während gleichzeitig ein sichereres Umfeld für die Verbraucher gewährleistet wird.
Weitere Informationen:
Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2): Fragen und Antworten
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Januar 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland