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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 4. September 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Endokrine Disruptoren: Wissenschaftliche Kriterien gelten auch für Biozide

Nach dem Beschluss der Mitgliedstaaten über wissenschaftliche Kriterien zur Bestimmung von endokrinen Disruptoren bei Pflanzenschutzmitteln am 4. Juli 2017 hat die Europäische Kommission heute (Montag) die wissenschaftlichen Kriterien ebenso für...

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Endokrine Disruptoren haben drei kumulative Merkmale: eine endokrine Wirkungsweise, eine schädigende Wirkung und eine Kausalbeziehung zwischen den beiden. Ihr Hauptmerkmal im Vergleich zu anderen Chemikalien besteht darin, dass wir nicht nur die Wirkung betrachten, sondern auch die Wirkungsweise. Erst vor relativ kurzer Zeit hat man damit begonnen, die Toxizität chemischer Stoffe unter dem Gesichtspunkt solcher hormonell schädigenden Wirkungen zu betrachten, was zu verstehen hilft, wie bestimmte schädliche Wirkungen entstehen.

Die wissenschaftlichen Kriterien dienen der Ermittlung bekannter und vermuteter endokriner Disruptoren. Nachweise aus Untersuchungen an Tieren sowie aus In-vitro- oder In-silico-Studien dienen der Bestimmung eines Stoffes als endokrinen Disruptor. Die Kriterien basieren auf der von Wissenschaftlern, Mitgliedstaaten und Interessenvertretern allgemein akzeptierten Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von endokrinen Disruptoren.

Die Mitgliedstaaten hatten am 4. Juli für den Entwurf von Kriterien zur Bestimmung von endokrinen Disruptoren im Bereich Pflanzenschutzmittel gestimmt, den die Europäische Kommission nach längeren Verhandlungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in einem Ständigen Ausschuss vorgelegt hatte.

Die Kommission hat die dieselben Kriterien heute auch für Biozide verabschiedet, weil die Eigenschaften, aufgrund derer ein Stoff ein endokriner Disruptor ist, nicht von seiner Verwendung abhängig sind. Biozide sind Produkte, die unerwünschte Organismen kontrollieren helfen, zum Beispiel Insektenschutzmittel und Desinfektionsmittel. Biozidprodukte können Risiken für Mensch, Tier und Umwelt darstellen. Infolgedessen hat die EU strenge Regeln und Verfahren eingerichtet, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit, die Tiergesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.

Die Frage, ob es sich bei einem Wirkstoff um einen endokrinen Disruptor handelt, wird jedes Mal geprüft, wenn dieser Stoff Gegenstand einer Genehmigung oder einer erneuten Genehmigung auf EU-Ebene ist.

Die EU-Rechtsvorschriften für Pflanzenschutzmittel und Biozide sehen vor, dass Wirkstoffe, bei denen es sich um endokrine Disruptoren handelt, nicht genehmigt werden dürfen, es sei denn, die Exposition ist vernachlässigbar. In diesem Fall können sie mit Einschränkungen zugelassen werden.

Weitere Informationen:

Daily News vom 4. September 2017

Pressemitteilung vom 4.Juli 2017

Q&A Endokrine Disruptoren

Pressekontakt: Laura Bethke, Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail (link sends e-mail)) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. September 2017
Autor
Vertretung in Deutschland