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Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. Dezember 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Energieabkommen mit Drittstaaten: Kommission begrüßt Einigung von Rat und Parlament auf Vorab-Prüfung

Das Europäische Parlament, der Rat der EU-Staaten und die Europäische Kommission haben sich gestern (Mittwoch) darauf geeinigt, dass EU-Staaten ihre Abkommen mit Drittstaaten über Öl- und Gaslieferungen künftig der Europäischen Kommission zur Prüfung...

Energie

(08.12.2016) - Maroš Šefčovič, Kommissionsvizepräsident zuständig für die Energieunion, sagte: „Ein Kernziel der Europäischen Energieunion ist es, Versorgungssicherheit, Solidarität und Vertrauen zu steigern. Ein wichtiger Baustein bei der Energiesicherheit ist die EU-Rechtskonformität von Abkommen, bei denen es um Öl- und Gaslieferungen aus Drittstaaten geht. Die Erfahrung zeigt uns, dass es sehr schwierig ist, zwischenstaatliche Abkommen neu zu verhandeln, wenn sie bereits abgeschlossen sind – zum Nachteil der betroffenen Mitgliedstaaten und der EU. Diese Einigung ist eine große politische und gesetzgeberische Leistung.“

Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klima und Energie, erklärte: „Dank der neuen Regeln wird die Kommission sicherstellen können, dass kein Energieabkommen die Energieversorgung eines EU-Landes bedroht oder das Funktionieren des EU-Energiemarktes stört.“

Die Einigung umfasst folgende Kernpunkte:

  • Es wird eine verpflichtende Vorab (ex-ante) Prüfung zwischenstaatlicher Abkommen mit Drittstaaten über Öl-und Gaslieferungen durch die Europäische Kommission eingeführt.
  • Mitgliedstaaten müssen der Kommission den Entwurf eines zwischenstaatlichen Abkommen im Bereich Öl und Gas zur Vorab-Prüfung vorlegen; sie können dieses nicht unterschreiben, bevor die Europäische Kommission ihre Stellungnahme abgegeben hat
  • Für zwischenstaatliche Abkommen im Bereich Strom wird es eine verpflichtende ex-post Überprüfung geben, mit der Möglichkeit, dies künftig in eine Vorab-Prüfung zu ändern.

Die derzeitigen Regeln zu zwischenstaatlichen Abkommen stammen aus dem Jahr 2012. Sie verpflichten die EU-Staaten bisher nur dazu, entsprechende Abkommen bei der Kommission zu notifizieren, wenn sie bereits abgeschlossen sind.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Commission welcomes agreement to ensure compliance of Intergovernmental Agreements in the field of energy with EU law

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission vom Februar 2016

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Dezember 2016
Autor
Vertretung in Deutschland