Bei Handys und Tablets soll in Zukunft schon beim Kauf deutlich zu sehen sein, wie reparaturfreundlich und energieeffizient sie sind. Der Vorschlag der EU-Kommission soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, beim Kauf fundierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Heute haben außerdem das Europäische Parlament und der Rat neue Regeln angenommen, die die Energieeffizienz, Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit dieser Geräte verbessern.
„Ihr Telefon sollte länger als nur zwei oder drei Jahre halten. Und wenn es in der Zwischenzeit beschädigt wird, sollte es leicht zu reparieren sein“, sagte Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal. „Allzu oft verlieren Smartphones ihre Funktionstüchtigkeit, weil der Akku nachlässt oder weil Software-Updates ältere Modelle überflüssig machen. Diese Vorschläge sorgen für eine längere Lebensdauer Ihres Telefons und machen die nachhaltige Wahl zur einfachen Wahl.“
Kennzeichnung des Energieverbrauchs
Nach der heute vorgeschlagenen Verordnung müssen Smartphones und Tablets, die in der EU auf den Markt gebracht werden, Informationen über ihre Energieeffizienz, die Langlebigkeit des Akkus, den Schutz vor Staub und Wasser und die Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Herunterfallen aufweisen. Es ist das erste Mal, dass ein in der EU auf den Markt gebrachtes Produkt eine Bewertung der Reparaturfähigkeit aufweisen muss. Dies wird den Verbrauchern in der EU helfen, fundiertere und nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen und einen nachhaltigen Konsum zu fördern.
Für die neuen Produkte werden die bestehenden und bekannten EU-Energieetiketten der Skala A-G verwendet. Die EU-weite Datenbank European Product Registry for Energy Labels (EPREL) wird zusätzliche Informationen über das Produkt liefern.
Ökodesign-Verordnung
Darüber hinaus legt die neu verabschiedete Ökodesign-Verordnung Mindestanforderungen für Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets fest, die in der EU in Verkehr gebracht werden, etwa:
- Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Fallenlassen oder Kratzer, Schutz vor Staub und Wasser und Verwendung von ausreichend haltbaren Batterien. Die Akkus sollten mindestens 800 Lade- und Entladezyklen aushalten und dabei mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.
- Vorschriften für die Demontage und Reparatur, einschließlich der Verpflichtung der Hersteller, den Reparaturbetrieben wichtige Ersatzteile innerhalb von 5-10 Arbeitstagen und bis zu 7 Jahre nach dem Ende des Verkaufs des Produktmodells auf dem EU-Markt zur Verfügung zu stellen.
- Verfügbarkeit von Betriebssystem-Upgrades für längere Zeiträume: mindestens 5 Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts.
- Nichtdiskriminierender Zugang für professionelle Werkstätten zu jeglicher Software oder Firmware, die für den Austausch benötigt wird.
Nächste Schritte
Die Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat für eine zweimonatige Prüfung vorgelegt und anschließend förmlich angenommen, sofern die Mitgesetzgeber keine Einwände gegen den Text erheben.
Um das Inkrafttreten dieser beiden Rechtsakte, die dieselbe Produktkategorie betreffen, aufeinander abzustimmen, erfolgt ihre Veröffentlichung im Amtsblatt am selben Tag nach der Verabschiedung der Energiekennzeichnungsvorschriften.
Nach ihrem Inkrafttreten sehen beide Vorschläge eine 21-monatige Übergangszeit vor, bevor die Anforderungen anwendbar werden.
Hintergrund
Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020 soll dafür sorgen, dass Produkte langlebiger, reparierbar und leichter aufrüstbar werden. Die Initiative für zirkuläre Elektronik sieht insbesondere Regulierungsmaßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie für Elektronik- und IKT-Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und Laptops vor, damit diese Geräte auf Energieeffizienz und Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Aufrüstbarkeit, Wartung, Wiederverwendung und Recycling ausgelegt sind.
Die Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik hilft Unternehmen, Bürgern und Regierungen, zum Übergang zu sauberer Energie beizutragen, die Energieeffizienzziele der EU zu erreichen, die Treibhausgasemissionen zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Sie schaffen Geschäftsmöglichkeiten und erhöhen die Widerstandsfähigkeit, indem sie harmonisierte Regeln für energiebezogene Produkte festlegen. Dazu gehören insbesondere Haushaltsgeräte mittlerer und großer Größe wie Waschmaschinen und Kühlschränke sowie Business-to-Business-Produkte wie Unternehmensserver und Lüftungsanlagen. Diese Maßnahmen fördern auch die Nachfrage und das Angebot nachhaltigerer Produkte und senken gleichzeitig die Kosten für den Endverbraucher erheblich; Schätzungen zufolge können die Verbraucher dank dieser Maßnahmen bis 2020 über 63 Milliarden Euro einsparen.
Weitere Informationen:
Delegierte Verordnung der Kommission über die Energieetikettierung für Smartphones und Slate-Tablets
Verordnung zur Energieverebrauchskennzeichnung
Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020
Europäisches Produktregister für die Energiekennzeichnung (EPREL)
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. Juni 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland