Die restriktiven Maßnahmen gegen die Ausfuhr von ukrainischem Getreide und anderen Lebensmitteln in die EU sind ausgelaufen. Die Ukraine hat zugestimmt, Maßnahmen gegen einen Wiederanstieg dieser Ausfuhren zu ergreifen.
Die Europäische Kommission hatte analysiert, wie sich die Ausfuhren von vier Kategorien landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf den EU-Markt ausgewirkt haben. Sie kam zu dem Schluss, dass dank der Arbeit der Koordinierungsplattform und der am 2. Mai 2023 eingeführten befristeten Maßnahmen die Marktverzerrungen in den fünf an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten beseitigt sind.
Konstruktive Haltung aller Beteiligten
Eine konstruktive Haltung aller Teilnehmer der Plattform trug zur Lösung konkreter Probleme bei. Sie stellte sicher, dass Ausfuhren in Drittländer außerhalb der EU gelangen und sogar steigen.
Infolgedessen wurde vereinbart:
- Die geltenden Maßnahmen sind am 15. September ausgelaufen.
- Die Ukraine hat sich bereit erklärt, innerhalb von 30 Tagen alle rechtlichen Maßnahmen (einschließlich etwa eines Ausfuhrgenehmigungssystems) zu treffen, um einen Anstieg der Getreidemengen zu vermeiden.
- Bis dahin muss die Ukraine ab dem 16. September 2023 wirksame Maßnahmen zur Kontrolle der Ausfuhr von vier Warengruppen ergreifen, um Marktverzerrungen in den benachbarten Mitgliedstaaten zu verhindern. Die Ukraine wird der Plattform spätestens zum Dienstschluss am Montag, dem 18. September 2023, einen entsprechenden Aktionsplan vorlegen.
- Die Europäische Kommission und die Ukraine werden die Lage über die Plattform überwachen, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können.
- Die Europäische Kommission wird keine Beschränkungen auferlegen, solange die wirksamen Maßnahmen der Ukraine in Kraft sind und uneingeschränkt funktionieren.
Hintergrund
Die Europäische Union hat entschlossen und effektiv gehandelt, um die Ausfuhr von ukrainischem Getreide und anderen Lebensmitteln, insbesondere durch die Solidaritätskorridore, zu unterstützen. Der Erfolg dieser Arbeit führte zu vorübergehenden Verzerrungen auf den Märkten der fünf an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten. Deshalb wurden am 2. Mai 2023 befristete restriktive Maßnahmen in Bezug auf eine Reihe ukrainischer Lebensmittelausfuhren verhängt.
Parallel dazu wurde eine Koordinierungsplattform eingerichtet, die die Ukraine, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien, die Slowakei und die Europäische Kommission zusammenführt. Sie trug zum Ausbau der Infrastruktur und zur Steigerung der logistischen Kapazitäten sowie zur Beseitigung administrativer Hemmnisse für die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Ukraine bei.
Weitere Informationen:
Vollständige Pressemitteilung vom 15. September
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. September 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland