Dort heißt es weiter:
„Die Kommission hat sich in dieser Frage stets sehr klar und eindeutig geäußert und bekräftigt erneut:
- EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht.
- Alle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, einschließlich einstweiliger Anordnungen, sind für die Behörden aller Mitgliedstaaten und für die nationalen Gerichte bindend.
Die Rechte der Bürger und Unternehmen der EU müssen in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise geschützt werden.
Die Europäische Kommission erwartet von Polen, dass es dafür sorgt, dass alle Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vollständig und korrekt umgesetzt werden. Dazu gehört auch die gestrige gerichtliche Anordnung einstweiliger Maßnahmen gegen Polen, um die Anwendung einiger Bestimmungen des Gesetzes von Dezember 2019 über die Justiz, einschließlich der Arbeitsweise der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs, unverzüglich auszusetzen.
Die Kommission wird nicht zögern, von den ihr durch die Verträge übertragenen Befugnissen Gebrauch zu machen, um die einheitliche Anwendung und Integrität des Unionsrechts zu gewährleisten.“
Weitere Informationen
Erklärung der Europäischen Kommission
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. Juli 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland