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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 2. Oktober 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Erklärung von Handelskommissarin Malmström nach WTO-Entscheidung im Airbus-Fall

Nach der Entscheidung des Schiedsgerichts der Welthandelsorganisation (WTO) im Airbus-Fall plädierte EU-Handelskommissarin Malmström heute (Mittwoch) erneut für eine Verhandlungslösung mit den Vereinigten Staaten. „Wir nehmen die Entscheidung zur...

Malmström sagte weiter: „Sowohl die EU als auch die USA wurden vom Streitbeilegungssystem der WTO für schuldig befunden, weil sie ihren Flugzeugherstellern bestimmte rechtswidrige Subventionen gewährt haben. Im parallelen Boeing-Verfahren wird der EU in einigen Monaten ebenfalls das Recht eingeräumt, Gegenmaßnahmen gegen die USA zu ergreifen, da sie weiterhin gegen die WTO-Regeln verstoßen. Eine vorläufige Liste der US-Produkte, die für Gegenmaßnahmen in Frage kommen, wurde im vergangenen April veröffentlicht.

Eine gegenseitige Verhängung von Sanktionen würde nur den Unternehmen und Bürgern auf beiden Seiten des Atlantiks Schaden zufügen und dem Welthandel und der gesamten Luftfahrtindustrie in einer sensiblen Zeit schaden. Die Europäische Kommission hat den Vereinigten Staaten immer wieder mitgeteilt, dass die Europäische Union bereit ist, mit ihnen an einer fairen und ausgewogenen Lösung für beide Luftfahrtindustrien zu arbeiten. Erst im Juli dieses Jahres hat die EU den USA konkrete Vorschläge für eine neue Regelung für die Subventionierung des Luftfahrtsektors gemacht. Bislang haben die USA nicht reagiert.

Weitere Informationen:

Das vollständige Statement der Kommissarin

Mögliche Gegenmaßnahmen der EU

Die WTO-Entscheidung zugunsten der EU von März

Pressekontakt: laura [dot] bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke ) +49 (30) 2280-2200

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Oktober 2019
Autor
Vertretung in Deutschland