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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung7. September 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Erneuerbare Energien und Schutz des ländlichen Erbes: Kommission registriert zwei neue Bürgerinitiativen

Das Bild stellt ein Piktogram da. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem blau-lila Hintergrund. Innerhalb des Kreises sind am unteren Rand graphisch Personen dargestellt und über ihnen einge Schilder mit Haken darin. Über den Schildern, am oberen Rand des Bildes befinden sich zwei kleinere Personen mit Sprechblasen.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die beiden Bürgerinitiativen „Ausstattung aller europäischen Häuser mit erneuerbaren Energien“ und „Schutz des ländlichen Erbes der EU“ zu registrieren. Nach Auffassung der Kommission haben beide Initiativen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und sind somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiativen hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Bürgeriniative „Ausstattung aller europäischen Häuser mit einer Photovoltaikleistung von 1 kW und Windkraftanlagen mit 0,6 kW mit EU-Mitteln allein über die Gemeinden“

Die Organisatoren der Initiative für erneuerbare Energien („Every European house equipped with 1 kW photovoltaic and 0.6 kW wind turbines using EU funding through the municipalities alone“) verlangen Maßnahmen zum Aufbau und zur Installation der erforderlichen Infrastruktur für die Versorgung von Haushalten (auch in den am stärksten abgelegenen Dörfern) mit grüner Energie, um ihren CO2-Fußabdruck zu verringern. Darüber hinaus fordern sie, die Menschen über die Vorteile grüner Energie aufzuklären und Gemeindebedienstete in Umweltfragen zu schulen.

Bürgerinitiative „Schutz des ländlichen Erbes der EU, der Ernährungssicherheit und Versorgung“

Die Organisatoren der Initiative „Schutz des ländlichen Erbes der EU, der Ernährungssicherheit und Versorgung“ („Protect the EU's Rural Heritage, Food Security and Supply“) fordern ein erneuertes Engagement der EU für die Förderung des regionalen Erbes, des nachhaltigen Wachstums im ländlichen Raum und der Anhebung des Lebensstandards in ländlichen Gebieten, um die Langlebigkeit der lebensmittelproduzierenden Gemeinschaften in der EU sicherzustellen. Sie fordern die Förderung von ländlichen Beschäftigungspraktiken und Tätigkeiten, die im Mittelpunkt von ländlichen Gemeinden stehen, und die Achtung der traditionellen handwerklichen Gewerbe sowie die Anerkennung der Bedeutung der Ernährungssicherheit und der Versorgung mit landwirtschaftlichen Rohstoffen. Die Organisatoren fordern ferner, die Förderung des ländlichen Erbes und die Anerkennung der Ernährungssicherheit und Lebensmittelversorgung in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums aufzunehmen.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Registrierung verfügen die Organisatoren über eine Frist von sechs Monaten, um mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Die EBI startete offiziell im April 2012. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen 1) nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 119 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 93 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen. Mit dem heutigen Beschluss erhöht sich die Zahl der in diesem Jahr registrierten Initiativen auf sieben.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

„Every European house equipped with 1 kW photovoltaic and 0.6 kW wind turbines using EU funding through the municipalities alone“

„Protect the EU's Rural Heritage, Food Security and Supply“

Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden

Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Kampagne #EUTakeTheInitiative

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. September 2022
Autor
Vertretung in Deutschland