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Vertretung in Deutschland
Presseartikel6. Dezember 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Erste Fortschritte im Kampf gegen Online-Hetze

Wie Facebook, Twitter, Google und Microsoft ihre Zusagen zur Bekämpfung von illegaler Hetze im Internet seit der Vereinbarung des Verhaltenskodex einhalten, zeigt eine erste Evaluierung, die die EU-Kommission heute (Dienstag) vorgelegt hat. 28...

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(06.12.2016) - Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung erklärte hierzu: „Es ist unsere Pflicht, Menschen in Europa vor der Anstiftung zu Hass und Gewalt im Internet zu schützen. Das ist das gemeinsame Ziel des Verhaltenskodex. Die letzten Wochen und Monate haben uns gezeigt, dass Social-Media-Unternehmen ihrer wichtigen Rolle und Verantwortung nachkommen müssen, wenn es um Phänomene wie Online-Radikalisierung, illegale Hetze oder gefälschte Nachrichten geht. Auch wenn sich IT-Unternehmen in die richtige Richtung bewegen, zeigen die ersten Ergebnisse auch, dass IT-Unternehmen noch mehr tun müssen, um erfolgreich zu sein.“

Zu der ersten Einschätzung waren zwölf Nichtregierungsorganisationen aus insgesamt neun EU-Staaten gelangt. Sie hatten die Reaktionen von IT-Unternehmen auf Meldungen zu Hasskommentaren über einen Zeitraum von sechs Wochen analysiert. Von den 600 Meldungen, die in dem Zeitraum insgesamt eingegangen sind, wurden 28 Prozent entfernt. 40 Prozent der Meldungen wurden innerhalb von 24 Stunden empfangen, 43 Prozent erst nach 48 Stunden.

Die Ergebnisse der Studie werden zunächst am 07.12.2016 von der Expertengruppe zur Bekämpfung von Rassismus, Xenophobie und allen Formen von Intoleranz diskutiert. Am 08.12.2016 werden sich außerdem die Justizminister der EU und das EU Internet Forum mit den Ergebnissen beschäftigen. Eine weitere Studie zu Fortschritten und möglichen Weiterentwicklungen des Verhaltenskodex ist für 2017 geplant.

Die Kommission hatte den Verhaltenskodex am 31. März 2016 zusammen mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft eingeführt. Der Kodex verpflichtet IT-Unternehmen zu einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassreden im Netz. Dazu gehört etwa die schnellere Prüfung und Entfernung von Hasskommentaren. Außerdem werden IT-Unternehmen dazu angehalten, bestehende Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen auszubauen, die dabei helfen, Inhalte zu melden, mit denen zu Gewalt und Hass aufgerufen wird.

Wie die IT-Unternehmen betonen, soll der Verhaltenskodex sowohl als Richtschnur für ihre eigenen Tätigkeiten als auch zum Austausch bewährter Praktiken mit anderen Internet-Unternehmen, Plattformen und Social-Media-Unternehmen dienen.

Gemäß dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt insbesondere die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe als Straftat. Dies ist die Rechtsgrundlage für die Definition illegaler Inhalte im Internet.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gehört zu den zentralen europäischen Werten, die geschützt werden müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die wichtige Unterscheidung zwischen Inhalten gemacht, die „den Staat oder eine Gruppe der Bevölkerung beleidigen, schockieren oder verstören“, und Inhalten, die eine tatsächliche und ernsthafte Aufstachelung zu Gewalt und Hass darstellen. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass Staaten Letzteres verbieten und unter Strafe stellen dürfen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Europäische Kommission und IT-Unternehmen geben Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassrede im Internet bekannt

Verhaltenskodex

Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

EU Internet forum

Factsheet

Q&A

Pressekontakt: katrin [dot] abeleatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel. +49 2280 2140

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Dezember 2016
Autor
Vertretung in Deutschland