
(18.04.2017) – Mit dem Projekt soll eine Machbarkeitsstudie für das Atomsicherheitszentrum vorbereitet werden, das im Aktionsplan vorgesehen ist. Es wird auch die iranische Atomaufsicht bei der Entwicklung eines Rechtsrahmen für die kerntechnische Sicherheit unterstützen und damit den Beitritt des Irans zu verschiedenen internationalen Atomkonventionen vorbereiten sowie die Ergebnisse des im iranischen Atomkraftwerk Bushehr durchgeführten Stresstests überprüfen.
Die Vereinbarung über einen gemeinsamen umfassenden Aktionsplan zum iranischen Nuklearprogramm wurde am 14. Juli 2015 in Wien zwischen Iran sowie China, Frankreich, Deutschland, Russland, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika unter Mitwirkung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik erzielt.
Der UN-Sicherheitsrat hat den Aktionsplan am 20. Juli 2015 mit der Resolution 2231 (2015) gebilligt. Am 31. Juli hat der Rat der EU die Gesetzgebungsakte erlassen, mit denen die ersten Bestimmungen in EU-Recht umgesetzt werden und die Aufhebung von Nuklearsanktionen gemäß dem Zeitplan und den Modalitäten des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans erfolgen können.
Weitere Informationen:
Kooperation zur Nuklearsicherheit mit Drittländern
Pressekontakt: margot [dot] tuzinaec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. April 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland