Die Europäische Kommission hat ihr jährliches Erweiterungspaket angenommen, mit einer umfassenden Bewertung der Fortschritte in den zehn Ländern. Die Dynamik für eine EU-Erweiterung steht ganz oben auf der Prioritätenagenda, der Beitritt neuer Mitgliedstaaten ist zunehmend in Reichweite.
Erweiterung ist ein leistungsorientierter Prozess
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte: „Eine größere Union bedeutet ein stärkeres und einflussreicheres Europa auf der Weltbühne. Die Erweiterung ist und bleibt jedoch ein leistungsorientierter Prozess. Unser Paket enthält spezifische Empfehlungen an alle unsere Partner, denen wir sagen: Der EU-Beitritt ist ein einzigartiges Angebot. Ein Versprechen von Frieden, Wohlstand und Solidarität. Mit den richtigen Reformen und einem starken politischen Willen können unsere Partner diese Gelegenheit nutzen.“
Geeintes Europa als Antwort auf Spalter
Erweiterungskommissarin Marta Kos betonte: „Ein geeinter Kontinent ist die stärkste Antwort auf diejenigen, die Europa spalten und destabilisieren wollen.“ Kos sprach von 2025 als einem Jahr der erheblichen Fortschritte: „Montenegro, Albanien, die Ukraine und Moldau stehen an der Spitze. Im vergangenen Jahr haben sie die meisten Fortschritte bei den Reformen erzielt. Angesichts des derzeitigen Tempos und der Qualität der Reformen können wir die Beitrittsverhandlungen in den kommenden Jahren abschließen. Die Kommission wird auf höchster Qualität der Reformen bestehen, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, demokratische Institutionen und Grundfreiheiten. Es wird keine Abkürzungen geben.“
Konsequent und leistungsorientiert
Für einen erfolgreichen EU-Beitritt ist es von entscheidender Bedeutung, konsequent zu bleiben und einen leistungsorientierten Ansatz zu verfolgen. Montenegro, Albanien, die Ukraine, die Republik Moldau, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, die Türkei und Georgien setzen ihren jeweiligen Weg in die EU fort. Das Tempo ihrer Reformen, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, wirkt sich unmittelbar auf das Tempo für einen Beitritt aus.
Diese Fortschritte kommen sowohl den beitrittswilligen Mitgliedstaaten als auch den derzeitigen EU-Mitgliedstaaten zugute, da sie Wohlstand, Demokratie, Sicherheit und Stabilität fördern und gleichzeitig neue Chancen für Bürger und Unternehmen eröffnen, wie strategische Investitionen und die Öffnung des Binnenmarkts.
Die Bewertung der zehn Länder im Einzelnen
Albanien hat erhebliche Fortschritte erzielt und im vergangenen Jahr vier Cluster eröffnet. Die Vorbereitungen für die Eröffnung des letzten Clusters in diesem Jahr sind weit fortgeschritten. Bei den grundlegenden Reformen wurden Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Justizreform und bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption. Nun sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Zwischenziele in den grundlegenden Bereichen zu erreichen. Sie werden den Weg für den Abschluss der Verhandlungskapitel ebnen, sobald die notwendigen sektoralen Reformen durchgeführt worden sind. Die Verwirklichung des Ziels Albaniens, die Verhandlungen bis 2027 abzuschließen, hängt davon ab, dass die Reformdynamik aufrechterhalten und ein inklusiver politischer Dialog gefördert wird. Vorbehaltlich der Aufrechterhaltung des Reformtempos ist Albanien auf dem besten Weg, dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen.
Albanien hatte am 28. April 2009 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Seit dem 24. Juni 2014 hat das Land den Status als Beitrittskandidat, nach einer entsprechenden Empfehlung der Europäischen Kommission kurz zuvor.
In Bosnien und Herzegowina haben die politische Krise in der Republika Srpska und das Ende der Regierungskoalition den EU-Beitrittsprozess untergraben. Das spiegelt sich in begrenzten Reformen wider, insbesondere im Bereich Datenschutz und Grenzkontrolle, sowie der Unterzeichnung des Frontex-Statusabkommens. Positiv zu vermerken ist, dass Bosnien und Herzegowina im September 2025 seine Reformagenda bei der Europäischen Kommission eingereicht hat. Nach den jüngsten institutionellen Veränderungen in der Republika Srpska hat Bosnien und Herzegowina nun die Möglichkeit, Reformen auf dem Weg in die EU umzusetzen. Um die Beitrittsverhandlungen wirksam aufnehmen zu können, müssen die Behörden zunächst die Gesetze zur Justizreform in voller Übereinstimmung mit den europäischen Standards fertigstellen und verabschieden sowie einen Verhandlungsführer ernennen.
Bosnien und Herzegowina hatte am 15. Februar 2016 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Am 15. Dezember 2022 verlieh der Rat dem Land den Status eines Beitrittskandidaten. Im März 2024 beschloss der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.
Das Kosovo bekennt sich weiterhin zu seinem europäischen Weg und wird von der Öffentlichkeit in hohem Maße unterstützt. Die Verzögerung bei der Bildung der Institutionen nach den Parlamentswahlen im Februar verlangsamte die Reformfortschritte im Zusammenhang mit der EU. Die parteiübergreifende Zusammenarbeit zu fördern und diese Reformen neu zu priorisieren, ist notwendig, damit das Kosovo seinen Weg in die EU wieder auf Kurs bringen kann. Die Normalisierung der Beziehungen zu Serbien und die Umsetzung der Dialogverpflichtungen sind nach wie vor integraler Bestandteil der europäischen Perspektive des Kosovo. Die Kommission ist bereit, auf Ersuchen des Rates eine Stellungnahme zum Beitrittsantrag des Kosovo auszuarbeiten. Die Kommission hat die ersten Schritte unternommen, um die ab Mai 2025 geltenden Maßnahmen gegen das Kosovo schrittweise aufzuheben. Die nächsten Schritte bleiben von einer anhaltenden Deeskalation im Norden abhängig. Die Kommission beabsichtigt, diese Maßnahmen weiter aufzuheben, sofern nach der zweiten Runde der Kommunalwahlen und der anhaltenden Deeskalation eine geordnete Übertragung der lokalen Regierungsführung im Norden erreicht wird.
Das Kosovo hatte am 15. Juni 2022 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt.
- Montenegro Bericht; Länderfactsheet
Montenegro hat bedeutende Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt erzielt und im vergangenen Jahr vier Verhandlungskapitel abgeschlossen. Das Engagement Montenegros, bis Ende 2025 weitere Kapitel vorläufig abzuschließen, spiegelt sein Engagement für die europäische Integration wider. Die Aufrechterhaltung stetiger Fortschritte bei den Reformen und das Streben nach einem kontinuierlichen breiten politischen Konsens sind entscheidend für die Erreichung des Ziels des Landes, die Beitrittsverhandlungen bis Ende 2026 abzuschließen. Vorbehaltlich der Aufrechterhaltung des Reformtempos ist Montenegro auf dem besten Weg, dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen.
Montenegro hatte am 15. Dezember 2008 die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragt. Der Rat kam einer entsprechenden Empfehlung der Kommission im November 2010 nach und verlieh dem Land am 17. Dezember 2010 den Beitrittskandidaten-Status.
Nordmazedonien hat seine Arbeit an den Fahrplänen für Rechtsstaatlichkeit, Reform der öffentlichen Verwaltung und Funktionsweise demokratischer Institutionen sowie am Aktionsplan zum Schutz von Minderheiten fortgesetzt. Im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen sind weitere rasche und entschlossene Maßnahmen hinsichtlich der Öffnungsbenchmarks erforderlich, damit die erste Gruppe von Verhandlungskapiteln so bald wie möglich und sobald die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind eröffnet werden kann. Nordmazedonien sollte seine Bemühungen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit intensivieren, indem es die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz gewährleistet und die Korruptionsbekämpfung verstärkt. Das Land muss außerdem die erforderlichen Verfassungsänderungen vornehmen, um Bürger, die innerhalb der Staatsgrenzen leben und anderen Völkern angehören (beispielsweise Bulgaren) in die Verfassung aufzunehmen. So legen es die Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2022 dar, zu deren Umsetzung sich das Land verpflichtet hat.
Nordmazedonien hatte am 22. März 2004 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Gut eineinhalb Jahre später, im Dezember 2005, verlieh der Rat dem Land den Status eines Beitrittskandidaten. Die Beitrittsverhandlungen wurden am 19. Juli 2022 aufgenommen.
Die Polarisierung der serbischen Gesellschaft hat sich vor dem Hintergrund der seit November 2024 in ganz Serbien stattfindenden Massenproteste verschärft, die Proteste spiegeln die Enttäuschung der Bürger unter anderem über Korruption und den empfundenen Mangel an Rechenschaftspflicht und Transparenz wider. Es kam zu Fällen übermäßiger Gewaltanwendung gegen Demonstranten und Druck auf die Zivilgesellschaft. Das hat zu einem zunehmend schwierigen Umfeld geführt, in dem spaltende Rhetorik zu einer ernsthaften Erosion des Vertrauens zwischen den Interessengruppen geführt hat. Das wirkt sich wiederum auf den Beitrittsprozess aus.
Die Reformen haben sich erheblich verlangsamt. Zwar sind einige jüngste Entwicklungen zu verzeichnen, wie die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Auswahl des neuen Rates der Regulierungsbehörde für elektronische Medien (REM), Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz über ein einheitliches Wählerverzeichnis, sowie eine jüngste Annäherung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Doch es muss noch mehr getan werden. Von Serbien wird erwartet, dass es den Stillstand im Bereich der Justiz und der Grundrechte insgesamt überwindet und die Rückschritte bei der Meinungsfreiheit und die Aushöhlung der akademischen Freiheit dringend umkehrt. Die Einschätzung der Kommission aus dem Jahr 2021, dass Serbien die ersten Benchmarks für Cluster 3 (Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum) erfüllt hat, bleibt gültig.
Serbien hatte am 22. Dezember 2009 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt, das Land bekam am 1. März 2012 den Status als Beitrittskandidat verliehen. Die Beitrittsverhandlungen begannen am 21. Januar 2014.
Die Türkei ist nach wie vor ein Bewerberland und ein wichtiger Partner der EU. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom April 2024 hat die EU die Beziehungen zur Türkei schrittweise, verhältnismäßig und reversibel vorangebracht und sich auf gemeinsame Prioritäten konzentriert. Die Wiederaufnahme der Zypern-Siedlungsgespräche ist ein Schlüsselelement der Zusammenarbeit. Gleichzeitig werfen die zunehmenden rechtlichen Schritte gegen Oppositionelle und Parteien neben zahlreichen anderen Verhaftungen ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Einhaltung demokratischer Werte durch die Türkei auf. Während der Dialog über die Rechtsstaatlichkeit nach wie vor von zentraler Bedeutung für die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei ist, müssen die Verschlechterung der demokratischen Standards, die Unabhängigkeit der Justiz und die Grundrechte noch angegangen werden.
Das offizielle Beitrittsgesuch der Türkei stammt aus dem Jahr 1987, den Status als Beitrittskandidaten erlangte das Land 1999 und Beitrittsverhandlungen begannen am 3. Oktober 2005. Im Dezember 2006 wurde eine teilweise Aussetzung beschlossen. Die Beitrittsverhandlungen sind seit 2018 zum Stillstand gekommen.
Trotz des unerbittlichen russischen Angriffskriegs hält die Ukraine weiterhin entschlossen an ihrem Weg zum EU-Beitritt fest, nachdem sie den Screening-Prozess erfolgreich abgeschlossen und wichtige Reformen vorangetrieben hat. Die Ukraine hat Fahrpläne für die Rechtsstaatlichkeit, die öffentliche Verwaltung und das Funktionieren demokratischer Institutionen sowie einen Aktionsplan für nationale Minderheiten verabschiedet, den die Kommission positiv bewertet hat. Die Ukraine hat die Voraussetzungen erfüllt, damit drei der sechs Cluster eröffnet werden können: Eins (Grundlagen), Sechs (Außenbeziehungen) und Zwei (Binnenmarkt). Die Kommission geht davon aus, dass die Ukraine die Voraussetzungen für die Eröffnung der verbleibenden drei Cluster erfüllen wird, und setzt sich dafür ein, dass der Rat in der Lage ist, die Eröffnung aller Cluster vor Jahresende voranzutreiben. Die ukrainische Regierung hat ihr Ziel bekundet, die Beitrittsverhandlungen bis Ende 2028 vorläufig abzuschließen. Die Kommission ist entschlossen, dieses ehrgeizige Ziel zu unterstützen. Das Reformtempo muss jedoch beschleunigt werden, insbesondere im Hinblick auf die Grundlagen und da vor allem im Bereich Rechtsstaatlichkeit.
Die Ukraine hatte am 28. Februar 2022 ihren Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Seit dem 24. Juni 2022 ist sie Beitrittskandidat, die entsprechende Empfehlung dafür hatte die Kommission wenige Tage zuvor, am 17. Juni 2022, ausgesprochen. Am 14. Dezember 2023 beschloss der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.
Angesichts anhaltender hybrider Bedrohungen und Versuchen, das Land zu destabilisieren, hat Moldau auf seinem Weg zum Beitritt erhebliche Fortschritte erzielt und den Screening-Prozess erfolgreich abgeschlossen. Der erste EU-Moldau-Gipfel im Juli 2025 markierte eine neue Phase der Zusammenarbeit und Integration. Moldau hat Fahrpläne für die Rechtsstaatlichkeit, die öffentliche Verwaltung und das Funktionieren demokratischer Institutionen verabschiedet, die von der Kommission positiv bewertet wurden. Nach Einschätzung der Kommission hat Moldau die Voraussetzungen für die Eröffnung von drei Clustern erfüllt: Eins (Grundlagen), Sechs (Außenbeziehungen) und Zwei (Binnenmarkt). Die Kommission geht davon aus, dass Moldau auch die Voraussetzungen für die Eröffnung der verbleibenden drei Cluster erfüllen wird, und setzt sich dafür ein, dass der Rat in der Lage ist, die Eröffnung aller Cluster vor Jahresende voranzutreiben. Die moldauische Regierung hat ihr Ziel bekundet, die Beitrittsverhandlungen bis Anfang 2028 vorläufig abzuschließen. Die Kommission ist entschlossen, dieses ehrgeizige, aber erreichbare Ziel zu unterstützen, sofern Moldau das derzeitige Reformtempo beschleunigt. Die Aufrechterhaltung der Reformdynamik ist von entscheidender Bedeutung und wird durch die starke parlamentarische Unterstützung für den europäischen Weg des Landes nach den Wahlen im September noch verstärkt.
Die Republik Moldau hatte am 3. März 2022 ihren Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Seit dem 24. Juni 2022 ist sie Beitrittskandidat, die entsprechende Empfehlung dafür hatte die Kommission wenige Tage zuvor, am 17. Juni 2022, ausgesprochen. Am 14. Dezember 2023 beschloss der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.
Im Jahr 2024 kam der Europäische Rat zu dem Schluss, dass der EU-Beitrittsprozess Georgiens de facto gestoppt wurde. Seitdem hat sich die Lage drastisch verschlechtert, und es kam zu schwerwiegenden Rückschritten in der Demokratie: eine rasche Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit und schwerwiegende Einschränkungen der Grundrechte. Dazu gehören Rechtsvorschriften, die den zivilgesellschaftlichen Raum stark einschränken, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit untergraben und gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung verstoßen. Die georgischen Behörden müssen ihre Rückschritte in der Demokratie dringend rückgängig machen und umfassende und greifbare Anstrengungen unternehmen, um im Einklang mit den Werten der EU ausstehende Bedenken und wichtige Reformen anzugehen, die durch parteiübergreifende Zusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden.
Georgien hatte am 3. März 2022 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Seit dem 24. Juni 2022 hatte das Land eine Beitrittsperspektive, die entsprechende Empfehlung dafür hatte die Kommission wenige Tage zuvor, am 17. Juni 2022, ausgesprochen. Der Europäische Rat beschloss am 14. Dezember 2023, Georgien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, unter der Voraussetzung, dass das Land die von der Kommission kurz zuvor benannten Maßnahmen ergreift. Nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2024 und angesichts der anhaltenden Rückschritte Georgiens betrachtet die Kommission Georgien nur noch als Bewerberland.
Nächste Schritte
Es ist nun Sache des Rates, die von der Kommission vorgelegten Empfehlungen zu prüfen und über die nächsten Schritte zu entscheiden.
Weitere Informationen
Vollständige Pressemitteilung (derzeit nur auf engl., andere Sprachen folgen)
Mitteilung über die Erweiterungspolitik der EU 2025
Factsheet: der aktuelle Stand der Verhandlungen
Factsheet: EU-Beitritt Schritt für Schritt erklärt (Prozess, Verhandlungskapitel/Cluster)
Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzner
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. November 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland