Der Hohe Vertreter der EU für Außen-und Sicherheitspolitik Josep Borrell sagte: „Krisensituationen, wie wir sie derzeit mit der Coronavirus-Pandemie erleben, bringen besondere Herausforderungen für die wirksame Ausübung und den wirksamen Schutz der Menschenrechte mit sich und stellen das Funktionieren unserer Demokratien auf den Prüfstand. Dies ist eine Gelegenheit für Europa, für seine Werte und Interessen einzutreten. Wir brauchen Mut und Ehrgeiz, die Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Heute schlagen wir einen ehrgeizigen Plan vor, damit wir zur Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie in der ganzen Welt all unsere Ressourcen schneller und wirksamer einsetzen können.“
Die Kommission schlägt ferner vor, über Fragen, die den Aktionsplan betreffen, künftig mit qualifizierter Mehrheit zu befinden. Dies spiegelt die strategische Bedeutung dieses Plans wider und zielt darauf ab, die Beschlussfassung in Menschenrechts- und Demokratiefragen zu beschleunigen und effizienter zu machen.
Aufbauend auf den Ergebnissen der vorherigen Aktionspläne werden in dem neuen Aktionsplan die Prioritäten und Schlüsselmaßnahmen für die nächsten fünf Jahre festgelegt, außerdem soll der Plan dafür sorgen, dass die EU der Förderung und Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie in ihrem gesamten auswärtigen Handeln eine größere Rolle beimisst. Der Aktionsplan sieht fünf Handlungsschwerpunkte vor:
- Schutz und Stärkung des Einzelnen
- Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften
- Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie
- Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus dem Einsatz neuer Technologien ergeben
- Ergebnisse liefern durch Zusammenarbeit
Diese fünf Aktionslinien werden als Grundlage für operative Maßnahmen auf nationaler, regionaler und multilateraler Ebene dienen, die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten durchgeführt werden sollen. Zu diesem Zweck wird die EU das breite Spektrum der politischen Maßnahmen und Instrumente nutzen, die ihr zur Verfügung stehen, um die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und zu verteidigen.
Schnelleres Handeln
Mit der Mitteilung und dem neuen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie wird dem Rat ein gemeinsamer Vorschlag vorgelegt, der die strategische Bedeutung des Aktionsplans widerspiegelt und auf eine schnellere und effizientere Beschlussfassung abzielt. Wird hier eine Einigung erzielt, würde der Europäische Rat den Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie – einstimmig – als eine Politik der EU von strategischem Interesse annehmen. Dies würde bedeuten, dass der Rat künftig über Fragen, die diesen Plan betreffen, mit qualifizierter Mehrheit befinden könnte. Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu einer strategischer ausgerichteten und selbstbewussteren EU.
Nächste Schritte
Die Gemeinsame Mitteilung, der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) und der dazugehörige gemeinsame Vorschlag werden dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Es wird Aufgabe des Rates sein die nächsten Schritte zur Annahme des EU-Aktionsplans zu unternehmen, was unter anderem der Vorschlag an den Europäischen Rat beinhaltet, diesen Aktionsplan als eine EU-Politik von strategischem Interesse anzunehmen.
Weitere Informationen:
Die vollständige Pressemitteilung
Gemeinsame Mitteilung EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024
Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke ) , Tel.: +49 (30) 2280- 2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. März 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland