Die Förderung schließt nahtlos an das aktuelle ESF-Programm in Baden-Württemberg an und bildet eine Brücke zum ESF+-Programm 2021-2027. Die REACT-EU-Hilfe für Baden-Württemberg gehört zu den insgesamt 838,8 Mio. Euro, die die Kommission heute (Donnerstag) für Belgien, Frankreich, Deutschland und die Slowakei zur Bewältigung der Coronavirus-Krise bewilligt hat.
Bei den Projekten in Baden-Württemberg handelt es sich auch um besonders innovative Maßnahmen zur Digitalisierung in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit, zur Armutsbekämpfung von besonders durch die Krise betroffenen benachteiligten Menschen und zur Unterstützung von Beschäftigung, Wirtschaft und Kultur. Gerade durch die besondere Art der Fördermöglichkeiten durch die REACT-EU-Mittel, sind Maßnahmen umsetzbar, die allein durch eine Landesförderung so nicht möglich gewesen wären oder eine laufende Landesförderung synergetisch und nachhaltig unterstützen.
Hintergrund
REACT-EU steht für „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) und ist eine Initiative, mit der die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Wege der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise weitergeführt und ausgebaut werden. Sie wird zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen.
Das REACT-EU-Paket umfasst zusätzliche Mittel in Höhe von 55 Mrd. Euro, die im Zeitraum 2014-2020 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) wie auch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) bereitgestellt werden. Diese zusätzlichen Mittel werden im Zeitraum 2021-2022 im Rahmen des Programms NextGenerationEU und bereits 2020 im Wege einer gezielten Überarbeitung des geltenden Finanzrahmens bereitgestellt.
REACT-EU wird zusätzliche Mittel für die wichtigsten Sektoren bereitstellen, die entscheidend im Hinblick darauf sind, die Grundlage für einen soliden Wiederaufbau zu schaffen. Dazu gehören Investitionen für den Erhalt von Arbeitsplätzen, darunter Kurzarbeitsregelungen und Unterstützung für Selbstständige. Die Mittel können auch unterstützend eingesetzt werden zur Schaffung von Arbeitsplätzen und für Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen, für die Gesundheitssysteme und zur Bereitstellung von Betriebskapital und zur Investitionsförderung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. Diese Unterstützung wird für alle Wirtschaftszweige, auch für die stark in Mitleidenschaft gezogenen Sektoren Tourismus und Kultur, zur Verfügung stehen.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird durch REACT-EU ergänzt. Der ESF kann dazu eingesetzt werden, den Erhalt von Arbeitsplätzen, einschließlich Kurzarbeitsregelungen und Unterstützung für Selbstständige, und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Mit ihm können auch Maßnahmen zur Beschäftigung junger Menschen unterstützt werden, die schulische und berufliche Bildung sowie der Erwerb von Kompetenzen finanziert werden und der Zugang zu sozialen Dienstleistungen, auch für Kinder, verbessert werden. Zur Finanzierung dieser Investitionen in Menschen können die Mitgliedstaaten einen Teil der 55 Mrd. Euro an neuen Geldern aus der REACT-EU-Initiative abrufen. Der ESF kann das Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der Krise (SURE) ergänzen.
Weitere Informationen:
Factsheet: Stärkung der EU-Sozialfonds als Beitrag zur Überwindung der Krise
Der langfristige EU-Haushalt 2021-2027: Vorschlag der Kommission vom Mai 2020
Der ESF in Baden-Württemberg 2021-2027
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. Mai 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland