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Vertretung in Deutschland
Presseartikel22. Februar 2017Vertretung in Deutschland

EU begrüßt Inkrafttreten des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen

Heute (Mittwoch) haben der Tschad, Jordanien, Oman und Ruanda das WTO-Übereinkommen über Handelserleichterungen ratifiziert. Damit ist die Schwelle von 110 WTO-Mitgliedern erreicht, die notwendig ist, damit das Abkommen in Kraft treten kann.

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(22.02.2017) - EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström begrüßte diesen Schritt: „Bessere Verfahren an den Grenzen und raschere, reibungslosere Handelsströme werden den Welthandel neu beleben und Bürgern wie Unternehmen in allen Teilen der Welt zugute kommen. Hauptgewinner werden kleine Unternehmen sein, für die es mitunter schwierig ist, sich im täglichen Dschungel der Bürokratie und komplizierter Vorschriften zurechtzufinden.“

Neven Mimica, EU-Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, fügte hinzu: „Handel treibt eine nachhaltige Entwicklung entscheidend voran. Das neue Übereinkommen wird dabei behilflich sein, das gewaltige Potenzial des Handels auszuschöpfen. Ich bin bereit, unsere Partnerländer dabei zu unterstützen, die sich mit diesem Übereinkommen eröffnenden Chancen bestmöglich zu nutzen.“

Das Abkommen ist eines der bedeutendsten multilateralen Handelsabkommen, die seit Gründung der WTO verhandelt worden sind. Ziel des Abkommens ist es, die internationalen Import- und Exportregelungen sowie Zollformalitäten und Transitbestimmungen zu vereinfachen.

Den EU-Zollbehörden wird eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens zufallen: Sie werden nicht nur eine Vorbildfunktion erfüllen, sondern auch Motor für weitere Fortschritte in Bezug auf Handelserleichterungen in der EU und auf internationaler Ebene sein.

Außerdem wird das Übereinkommen für mehr Transparenz sorgen und besserer Möglichkeiten für die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen in globale Wertschöpfungsketten schaffen sowie Korruption eindämmen. Das Übereinkommen war im Jahr 2013 auf der WTO-Ministerkonferenz in Bali vereinbart worden.

Die EU hat dem Übereinkommen eine wichtige Rolle dabei zugedacht, die Entwicklungsländer stärker in globale Wertschöpfungsketten einzubinden. Deshalb hat sie 400 Mio. Euro bereitgestellt, um diese Länder bei den Reformen zu unterstützen, die im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln des Übereinkommens erforderlich sind.

Das Vertragswerk hat nicht nur eine entwicklungspolitische Dimension, sondern ist darüber hinaus Teil der von der EU unternommenen Anstrengungen, um kleinen und mittleren europäischen Unternehmen bei der Erschließung noch nicht ausgeschöpfter Potenziale der globalen Märkte zu helfen.

Weitere Informationen

Übereinkommen über Handelserleichterungen

EU-Unterstützung für Handelserleichterungen

Bali-Beschluss

EU und WTO

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland