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Vertretung in Deutschland
Presseartikel16. September 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Beitrittskandidaten: Parlament gibt grünes Licht für Heranführungshilfe von 14 Mrd. Euro

Die Europäische Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament gestern (Mittwoch) das neue Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) für den Zeitraum 2021-2027 angenommen hat. Somit kann die EU 14,2 Mrd. Euro für Kandidatenländer und...

Die derzeitigen Begünstigten von IPA III sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei.

Das Heranführungsinstrument stellt die Hilfe von Anfang an nicht über länderspezifische Mittelzuweisungen, sondern nach Maßgabe strategischer und leistungsbezogener Kriterien bereit. Dabei wird der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundwerte, der Stärkung der demokratischen Institutionen und der Reform der öffentlichen Verwaltung, der Förderung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichteter Reformen Vorrang eingeräumt. IPA III soll auch für die Ziele in den Bereichen nachhaltige wirtschaftliche Erholung, Energieversorgung, Verkehr, Umweltschutz, Klimawandel und digitaler Wandel eingesetzt werden.

Das neue Instrument wird auch die Umsetzung des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan fördern, durch den die langfristige wirtschaftliche Erholung der Region angekurbelt, die ökologische und die digitale Wende unterstützt und die regionale Integration und Konvergenz mit der EU gestärkt werden sollen. IPA III wird auch unsere sich entwickelnden Beziehungen zur Türkei festigen, insbesondere durch die Unterstützung der Kontakte zwischen den Menschen, der Zivilgesellschaft, der Grundrechte, des reibungslosen Funktionierens der Zollunion zwischen der EU und der Türkei sowie der grünen und der digitalen Agenda.

Nächste Schritte

IPA III tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Umsetzung des neuen IPA III erfolgt nach einem zweigleisigen Prozess:

  • Zunächst arbeiten die Kommissionsdienststellen an dem IPA-III-Programmplanungsrahmen, dem wichtigsten strategischen Dokument für die Planung der Finanzhilfe, in dem die prioritären Bereiche, die erwarteten Ergebnisse und die vorläufige Zuweisung von Unionsmitteln für die unter die Verordnung fallenden Themenbereiche festgelegt werden. Bei der Ausarbeitung des Programmplanungsrahmens werden Konsultationen mit Partnern in der Region, den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, der Zivilgesellschaft, internationalen Finanzinstitutionen, internationalen Organisationen und anderen Interessenträgern berücksichtigt.
  • Parallel dazu haben die IPA-III-Begünstigten begonnen, spezifische Maßnahmen vorzuschlagen. Die Kommission geht davon aus, dass sie den Programmplanungsrahmen und die Finanzierungsbeschlüsse für die jährlichen Aktionspläne im Dezember 2021 annehmen kann. Die Umsetzung der Maßnahmen wird daher voraussichtlich Anfang 2022 beginnen.

Hintergrund

Der langfristige EU-Haushalt (Mehrjähriger Finanzrahmen – MFR) ist das umfangreichste Konjunkturpaket, das aus dem EU-Haushalt finanziert wird.

Im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe leistet die EU seit 2007 finanzielle und technische Hilfe für Reformen in der Erweiterungsregion, um die Kapazitäten der Begünstigten während des gesamten Beitrittsprozesses zu stärken, und hat so progressive, positive Entwicklungen in der Region bewirkt.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) – Factsheet

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. September 2021
Autor
Vertretung in Deutschland