(07.10.2016) – Mit den erhöhten Einfuhrgebühren will die Kommission die europäischen Stahlhersteller vor unfairen Handelspraktiken schützen und faire Wettbewerbsbedingungen in der Stahlbranche schaffen. Die vorläufigen Strafzölle bewegen sich zwischen 65,1 und 73,7 Prozent für schwere Stahlplatten und zwischen 13,2 und 22,6 Prozent für warmgewalzten Stahl. Die Strafzölle für die Flachstahlerzeugnisse hat die Kommission mit Blick mögliche drohende Schädigungen erhoben, während es bei den Stahlplatten seit August dieses Jahres Registrierungen gab.
In den nächsten sechs Monaten wird die Kommission entscheiden, ob sie die Strafzölle endgültig für die kommenden Jahre verhängen wird. Sie wird dann auch entscheiden, ob sie die Strafzölle auf schwere Stahlplatten rückwirkend von August bis Oktober nachfordern wird.
Die EU hat damit insgesamt 37 Antidumping- und Antisubventions-Maßnahmen in die Wege geleitet und zehn weitere Untersuchungen laufen derzeit noch.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: European Commission imposes anti-dumping duties on Chinese steel products
Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Oktober 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland