Der Bericht zeigt auch, dass sich die nationalen Behörden verpflichtet haben, die strengen Datenschutzgarantien der Richtlinie einzuhalten und diese in die Praxis umzusetzen. Die meisten Mitgliedstaaten haben voll funktionsfähige Informationsstellen eingerichtet, die die PNR-Daten erheben und verarbeiten.
Die Richtlinie regelt, wie EU-Mitgliedstaaten die Fluggastdatensätze erheben und verarbeiten. Diese Daten setzen sich aus den Informationen zusammen, die von den Fluggästen bereitgestellt und von den Fluggesellschaften im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit gesammelt werden. Sie werden an die Mitgliedstaaten übermittelt, um terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhüten, aufzudecken, zu ermitteln und zu verfolgen.
Die Kommission wird die Umsetzung der Richtlinie über Fluggastdatensätze weiterhin überwachen und eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle in der Überprüfung ermittelten Fragen und Herausforderungen gebührend berücksichtigt werden, damit der PNR-Mechanismus der EU unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte noch effizienter wird.
Der Überprüfungsbericht wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.
Weitere Informationen
Pressemitteilung zum Inkrafttreten der Richtlinie
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Juli 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland