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Vertretung in Deutschland

EU-Bericht zur Rechtsstaatlichkeit: Positive Entwicklungen, aber weiterhin Herausforderungen

  • Pressemitteilung
  • 8. Juli 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 6 Min

Die EU-Kommission hat den sechsten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Der Bericht besteht aus einer Mitteilung zur Gesamtlage in der EU und einzelnen Länderkapiteln sowie spezifischen Empfehlungen für die Mitgliedstaaten. Insgesamt hat sich die Lage in vielen Mitgliedstaaten positiv entwickelt, es bleiben aber Herausforderungen bestehen. Wie schon im Jahr 2024 deckt der Bericht nicht nur die 27 Mitgliedstaaten ab, sondern enthält auch vier Länderkapitel, die den Entwicklungen in Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien gewidmet sind.

Die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Henna Virkkunen betonte: „Eine Sache ist klar: Die Rechtsstaatlichkeit ist der Eckpfeiler unserer Demokratien. Sie ist aber auch von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unserer Volkswirtschaften und für die Sicherheit Europas. Indem wir unsere Instrumente wie den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit schärfen, verteidigen wir nicht nur unsere Grundwerte, sondern schaffen auch Vertrauen, ziehen Investitionen an und fördern das Wachstum. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist nicht fakultativ - sie ist die einzige Option.“

Positive Entwicklung, Reformen umgesetzt

Der diesjährige Bericht bestätigt, dass in vielen Mitgliedstaaten eine positive Entwicklung zu verzeichnen ist. In den vier im Bericht behandelten Schlüsselbereichen - Justiz, Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und institutionelle Gewaltenteilung – wurden wichtige Reformen durchgeführt. Zwar gibt es in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Herausforderungen, und in einigen wenigen Fällen ist die Lage ernst, doch insgesamt haben die Mitgliedstaaten eine beträchtliche Anzahl der Empfehlungen von 2024 ganz oder teilweise umgesetzt.

Dialogorientierter Ansatz

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit basiert auf einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und setzt auf einen präventiven und dialogorientierten Ansatz zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und ist ein gleichzeitig wichtiger Anreiz für Reformen. Die neue Generation von EU-Ausgabeninstrumenten, die im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vorgelegt werden soll, wird sicherstellen, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit für die EU-Mittel ein Muss bleibt. Die finanzielle Unterstützung der EU für Investitionen und Reformen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit kann einen echten Mehrwert bieten. 

Der Bericht deckt vier Themenbereiche ab: nationale Justizsysteme, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Die wichtigsten Ergebnisse sind:

Justizsysteme

Viele Mitgliedstaaten haben im vergangenen Jahr Fortschritte bei den Justizreformen gemacht. Zu den Maßnahmen gehören die Stärkung der Unabhängigkeit der Justizverwaltungsräte, zusätzliche Garantien für die Ernennung von Richtern und die Autonomie der Staatsanwälte sowie für die Qualität und Effizienz der Justizsysteme. Dennoch kommen die Reformen in einigen Mitgliedstaaten langsamer voran, und in einigen Fällen bestehen weiterhin ernsthafte Bedenken. Obwohl in allen Bereichen Anstrengungen unternommen werden, sind die Ressourcen für die Justiz in vielen Mitgliedstaaten knapp, was sich auf die Qualität und Effizienz der Justiz auswirkt.

Korruptionsbekämpfung

Die Korruptionsbekämpfung ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung des Vertrauens der Bürger in die öffentlichen Institutionen. Aus dem Bericht geht hervor, dass mehrere Mitgliedstaaten neue Strategien zur Korruptionsbekämpfung entwickelt und ihre institutionellen Kapazitäten gestärkt haben, unter anderem durch die Aufstockung der Mittel für die Strafverfolgung, die Staatsanwaltschaft und das Justizwesen. Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen erforderlich, um den präventiven Rahmen, z. B. in Bezug auf Lobbying und Interessenkonflikte, zu stärken und die wirksame Untersuchung, Verfolgung und endgültige Verurteilung von Korruptionsfällen zu gewährleisten.

Medienfreiheit und -pluralismus

Medienfreiheit und -pluralismus sind zentrale Elemente einer auf Rechtsstaatlichkeit basierenden Gesellschaft und der Gewährleistung demokratischer Rechenschaftspflicht. In den Mitgliedstaaten sind Reformen im Gange, um die nationalen Gesetze an die neuen Vorschriften des Europäischen Gesetzes über die Medienfreiheit (EMFA) anzupassen.

Viele Mitgliedstaaten führen Reformen durch, um das unabhängige Funktionieren und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zu stärken und die Fairness und Transparenz der staatlichen Werbevergabe zu verbessern. Darüber hinaus erweitern mehrere nationale Medienaufsichtsbehörden ihre Befugnisse, um auch dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) zu entsprechen. 

Angesichts der anhaltenden Bedrohungen wird der Sicherheit und dem Schutz von Journalisten immer mehr Aufmerksamkeit gewidmet, wobei die Mitgliedstaaten Unterstützungsstrukturen einrichten oder weiter betreiben oder den rechtlichen Schutz von Journalisten stärken. Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen erforderlich, um Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Journalisten auszuräumen, die Unabhängigkeit einiger Medienaufsichtsbehörden und öffentlich-rechtlicher Medien besser zu schützen, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse zu erhöhen und eine gerechtere und transparentere Vergabe staatlicher Werbegelder zu gewährleisten.

Institutionelle Gewaltenteilung

In einer Reihe von Mitgliedstaaten sind Reformen im Gange, um die Kontrolle und das Gleichgewicht zu stärken, u. a. durch eine stärkere Einbeziehung der Betroffenen in den Gesetzgebungsprozess und eine Verbesserung der Qualität der Rechtsvorschriften. Dennoch schaffen instabile, sich schnell ändernde Gesetze, die manchmal ohne die Mitwirkung der Betroffenen ausgearbeitet werden, Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. 

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten weiterhin für einen förderlichen und unterstützenden Rahmen für die Zivilgesellschaft sorgt, doch gibt es in einer Reihe von Mitgliedstaaten nach wie vor Hindernisse im Zusammenhang mit Finanzierungs- oder Registrierungsanforderungen. In einigen Mitgliedstaaten sehen sich die Organisationen der Zivilgesellschaft jedoch ernsthaften Herausforderungen gegenüber, da sie übermäßigen finanziellen Beschränkungen oder Kontrollen oder einem unzureichenden Schutz ausgesetzt sind.

Nächste Schritte

Die Kommission ersucht nun das Europäische Parlament und den Rat, die allgemeinen und länderspezifischen Gespräche auf der Grundlage dieses Berichts fortzusetzen und dabei auch auf die Empfehlungen zurückzugreifen, um die konkrete Umsetzung weiter zu prüfen. Sie fordert ferner die nationalen Parlamente, die Zivilgesellschaft sowie andere wichtige Interessenträger und Akteure auf, den Dialog über die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler wie europäischer Ebene mit einem verstärkten Engagement der Bürgerinnen und Bürger fortzusetzen. Überdies fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, den in dem Bericht ermittelten Herausforderungen wirksam zu begegnen, und ist bereit, die Mitgliedstaaten bei der fortgesetzten Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen.

Hintergrund

Der jährliche Bericht über die Rechtsstaatlichkeit beruht auf einem intensiven Dialog mit den nationalen Behörden und Interessenträgern und beleuchtet alle Mitgliedstaaten und vier Erweiterungsländer auf der Grundlage derselben objektiven und transparenten Methode, wobei in jedem Land identische Sachverhalte geprüft werden.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Empfehlungen

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Länderkapitel

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Länderkapitel – Zusammenfassungen und Empfehlungen

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Länderspezifischer institutioneller Hintergrund

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Methodik

Jährlicher Zyklus der Rechtsstaatlichkeit – Factsheet

Das EU-Instrumentarium für die Rechtsstaatlichkeit – Factsheet

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Fragen und Antworten

Eurobarometer-Sonderumfrage 561: Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur Korruption in der EU im Jahr 2025

Flash-Eurobarometer 558: Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur Korruption in ausgewählten Erweiterungsländern

Flash-Eurobarometer 557: Einstellung der Unternehmen zur Korruption in der EU und ausgewählten Kandidatenländern

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Juli 2025
Autor
Vertretung in Deutschland