„Dies ist eine maßvolle und angemessene Reaktion auf die einseitige und rechtswidrige Entscheidung der Vereinigten Staaten, Zölle auf europäische Stahl- und Aluminiumausfuhren zu erheben. Außerdem entspricht die Reaktion der EU voll und ganz dem internationalen Handelsrecht. Wir bedauern, dass die Vereinigten Staaten uns keine andere Wahl gelassen haben, als die Interessen der EU zu schützen“, begründete Handelskommissarin Cecilia Malmström die Entscheidung.
Die Anwendung der Ausgleichszölle steht voll im Einklang mit den WTO-Regeln und entspricht einer Liste von Erzeugnissen, die zuvor bei der WTO angemeldet wurden. Das WTO-Übereinkommen über Schutzmaßnahmen ermöglicht einen Ausgleich, der dem durch die US-Maßnahmen verursachten Schaden entspricht, wobei EU-Ausfuhren im Wert von 6,4 Mrd. Euro (2017) betroffen sind. Die EU wird daher ihre Rechte für US-Erzeugnisse im Wert von bis zu 2,8 Mrd. Euro unverzüglich ausüben. Die verbleibende Neugewichtung des Handels im Wert von 3,6 Mrd. Euro wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen - in drei Jahren oder nach einem positiven Ergebnis bei der WTO-Streitbeilegung, falls dies früher erfolgen sollte.
Die Einführung von Ausgleichszöllen auf eine Liste ausgewählter US-Produkte ist Teil der von der Europäischen Kommission geplanten dreigliedrigen Reaktion, die die Einleitung von Gerichtsverfahren gegen die USA in der WTO (am 1. Juni) und die mögliche Einleitung von Schutzmaßnahmen zum Schutz des europäischen Marktes vor Störungen durch die Umleitung von Stahl vom US-Markt umfasst. Dazu wurde am 26. März eine Untersuchung eingeleitet, und die Kommission hat neun Monate Zeit, um zu entscheiden, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sollte die Untersuchung die Notwendigkeit eines raschen Handelns bestätigen, könnte eine solche Entscheidung bis zum Sommer getroffen werden. In Bezug auf Aluminium hat die Kommission ein Überwachungssystem für Aluminiumimporte eingerichtet, das im Falle eines Handlungsbedarfs in diesem Sektor vorbereitet werden soll.
Am 7. März beschloss das Kollegium der Kommissare, dass die Kommission die Zusammenarbeit mit den USA bei anderen handelsbezogenen Prozessen fortsetzen sollte. Am 31. Mai fand in Paris ein trilaterales Treffen mit den USA und Japan statt, bei dem einige der Hauptursachen der derzeitigen Spannungen im Handelssystem, einschließlich der handelsverzerrenden Praktiken Chinas, angegangen wurden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: EU-US Trade: European Commission endorses rebalancing duties on US products
Die Liste mit den Produkten der Ausgleichsmaßnahmen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Juni 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland