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Vertretung in Deutschland
Presseartikel5. März 2018Vertretung in Deutschland

EU-Chemikalienverordnung REACH setzt weltweite Standards

In den letzten 10 Jahren hat sich durch die REACH-Verordnung, das Herzstück des EU-Chemikalienrechts, der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erheblich verbessert. „REACH ist die fortschrittlichste und umfassendste Rechtsvorschrift für...

Chemikalien sind in jeder Hinsicht Teil unseres Lebens: am Arbeitsplatz ebenso wie in Verbrauchsgütern wie Kleidung, Spielzeug, Möbeln und Elektrogeräten. Die heute veröffentlichte REACH-Überprüfung zeigt, dass die Unternehmen und Behörden in der EU dank der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) für die sichere Verwendung von Chemikalien und einen schrittweisen Ausstieg aus der Herstellung und Verwendung gefährlicher Stoffe sorgen. „Wir müssen auf diesem Erfolg aufbauen und dafür sorgen, dass die Hersteller in der EU nicht gegenüber ihren Wettbewerbern außerhalb der EU benachteiligt werden, insbesondere indem sichergestellt wird, dass auch eingeführte Waren den EU-Vorschriften für Chemikalien entsprechen“, so Bienkowska weiter.

EU-Umweltkommissar Karmenu Vella erklärte: „Die Mehrheit der Europäerinnen und Europäer ist besorgt, dass sie gefährlichen Chemikalien ausgesetzt ist. Im Rahmen von REACH geht die EU erfolgreich auf ihre Sorgen ein, indem sie Wissen über Chemikalien aufbaut und schädliche Chemikalien auf dem EU-Markt verbietet.“

REACH erbringt in vielerlei Hinsicht konkrete Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger Europas:

  • Sicherere Produkte für Verbraucher, Arbeitnehmer und Umwelt: Im Rahmen von REACH hat die EU Fortschritte bei der Beschränkung oder dem Verbot der Verwendung bestimmter Chemikalien gemacht, die schädlich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt sein können, und ihre Ersetzung durch sicherere Alternativen vorangetrieben. Beispiele hierfür sind:

o Verbot schädlicher Chemikalien: Es wurden 18 Beschränkungen für verschiedene Gruppen von Stoffen erlassen, wie Chrom, Nickel und Blei in Verbrauchererzeugnissen, das Umwelthormon Bisphenol A in Kassenzetteln und Nonylphenolverbindungen (gewässertoxisch) in Textilwaren.

o Ersatz der gefährlichsten Stoffe („besonders besorgniserregende Stoffe“) durch sicherere Alternativen: Bislang wurden 181 Chemikalien identifiziert, die schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können, und 43 Stoffe sind in der „REACH-Zulassungsliste“ enthalten, was bedeutet, dass Unternehmen eine Zulassung für die Verwendung dieser Chemikalien erwirken müssen und dass ihre Herstellung und Verwendung schrittweise eingestellt werden, sobald geeignete Alternativen zur Verfügung stehen.

  • Prüfmethoden ohne Tierversuche: REACH fördert alternative, tierversuchsfreie Methoden zur Ermittlung schädlicher Wirkungen von Chemikalien und reduziert die Notwendigkeit von Tierversuchen. Die Kommission hat die Erforschung alternativer Methoden zwischen 2012 und 2016 mit rund 40 Mio. Euro im Jahr gefördert.

  • Ein umfassender Bestand von Daten zur chemischen Sicherheit auf dem EU-Binnenmarkt: Bisher wurden im Rahmen des REACH-Registrierungsverfahrens Informationen über mehr als 17 000 Stoffe in 65 000 Registrierungsdossiers zu den wichtigsten in der EU hergestellten und verwendeten Chemikalien erfasst. Dadurch hat sich die Kommunikation und Transparenz in der Lieferkette verbessert, und Europa wurde in die Lage versetzt, besser auf die Risiken im Zusammenhang mit Chemikalien einzugehen und den Binnenmarkt für Chemikalien weiter zu harmonisieren.

Die Europäische Kommission schlägt heute eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung von REACH vor, um Verbraucher, Arbeitnehmer und Umwelt noch besser zu schützen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Qualität der von den Unternehmen eingereichten Registrierungsdossiers zu verbessern‚ das gesamte Zulassungsverfahren zu vereinfachen und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Unternehmen aus der EU als auch für Nicht-EU-Unternehmen zu gewährleisten. Die Kommission möchte die kleinen und mittleren Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften weiter unterstützen und die Durchsetzung durch die nationalen Behörden verbessern.

Und sie will die Kohärenz zwischen REACH und dem Arbeitnehmerschutz sowie dem Abfallrecht verbessern. Weitere Einzelheiten finden Sie hier:

Nächste Schritte

Die Kommission wird die Ergebnisse und Folgemaßnahmen der zweiten REACH-Überprüfung mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern auf einer für Juni 2018 geplanten öffentlichen Konferenz erörtern.

Hintergrund

„REACH“ ist die europäische Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie trat 2007 in Kraft und ersetzte den früheren Rechtsrahmen für Chemikalien in der EU, der in den späten 1960er und den 1970er Jahren eingeführt worden war. Grundsätzlich gilt REACH für praktisch alle chemischen Stoffe.

Im Einklang mit dem „Verursacherprinzip“ wurde mit der REACH-Verordnung die Beweislast der Industrie auferlegt, die somit für die Sicherheit chemischer Stoffe in der gesamten Lieferkette verantwortlich ist. Die Unternehmen müssen die Risiken im Zusammenhang mit Chemikalien ermitteln und beherrschen sowie nachweisen, wie die Stoffe sicher verwendet werden können. Dies erfordert neue Formen der Kooperation zwischen Unternehmen, wobei die Kommunikation innerhalb der gesamten Lieferkette verbessert wurde und Instrumente zur Anleitung und Unterstützung von Unternehmen und Behörden bei der Umsetzung entwickelt wurden.

Die erste Registrierungsfrist war 2010, wobei die Registrierungen im Jahr 2009 begonnen hatten. Im Jahr 2008 fanden Vorregistrierungen statt (sie sind die Voraussetzung dafür, Altstoffe nach gestaffelten Fristen registrieren zu können). Die endgültige Frist für die Registrierung aller in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellten, eingeführten oder in der EU in Verkehr gebrachten Chemikalien ist der 31. Mai 2018. Bei diesem Bericht handelt es sich um die zweite Überprüfung von REACH.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2007 spielt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Schlüsselrolle bei der Durchführung aller REACH-Verfahren. Die ECHA unterhält die weltweit größte Datenbank über Chemikalien und ermöglicht den einfachen Online-Zugriff auf Daten zur Sicherheit von Chemikalien. Die ECHA ist auch für andere EU-Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Chemikalien zuständig und dürfte beim nachhaltigen Chemikalienmanagement Standards setzen.

Weitere Informationen:

MEMO

Mitteilung der Kommission: Gesamtbericht der Kommission über die Anwendung der REACH-Verordnung und die Überprüfung bestimmter Elemente – Ergebnisse und Maßnahmen

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen:

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. März 2018
Autor
Vertretung in Deutschland