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Vertretung in Deutschland

EU-Datengesetz: Nutzer vernetzter Geräte bekommen Kontrolle über ihre Daten

  • Pressemitteilung
  • 12. September 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Ab heute gilt in der EU das europäische Datengesetz. Es gibt Nutzerinnen und Nutzern die Kontrolle über die von ihren vernetzten Geräten wie Smartwatches und Autos generierten Daten. Gleichzeitig wird kleinen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, diese Daten zur Entwicklung innovativer Kundendienstleistungen zu nutzen.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Das Datengesetz stärkt Nutzerinnen und Nutzer, öffnet Märkte und gibt Unternehmen die Daten, die sie brauchen, um innovative Dienstleistungen zu schaffen - von intelligenteren Fahrzeugreparaturen bis hin zu neuen Energieeffizienzlösungen. Wir sind gleichermaßen bestrebt, Unternehmen bei der Anpassung an die neuen Vorschriften zu unterstützen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und Daten in echte Chancen für Menschen und Unternehmen in ganz Europa zu verwandeln.“

Faire Regeln für Nutzung von Daten 

Das Datengesetz erhöht den Zugang zu hochwertigen Daten und damit das Potenzial für datengetriebene Innovationen. Es legt faire Regeln für eine breitere Verfügbarkeit von Daten fest, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der digitalen Wirtschaft Europas zu fördern.

Verbraucherinnen und Verbraucher und gewerbliche Nutzer vernetzter Geräte - wie Autos, Smart-TVs und Industriemaschinen - können nun auf die von ihren Geräten generierten Rohdaten zugreifen, sie nutzen und teilen. 

Zu diesem Zweck sieht das EU-Datengesetz Folgendes vor:

  • es stellt sicher, dass vernetzte Geräte auf dem EU-Markt so konzipiert sind, dass sie die gemeinsame Nutzung von Daten ermöglichen;
  • es gibt den Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, kostengünstigere Reparatur- und Wartungsanbieter zu wählen oder diese Aufgaben selbst zu erledigen;
  • es bietet Nutzerinnen und Nutzern in Branchen wie dem verarbeitenden Gewerbe oder der Landwirtschaft Zugang zu Daten über die Leistung von Industrieanlagen, was ihre Effizienz und ihren Betrieb verbessern kann;
  • es ermöglicht Cloud-Nutzern, zwischen Cloud-Anbietern zu wechseln oder Dienste mehrerer Anbieter parallel zu nutzen;
  • verbietet unfaire Verträge, die die gemeinsame Nutzung von Daten verhindern könnten.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung 

Fragen und Antworten

Faktenblatt

Hintergrundinformationen zum EU-Datengesetz 

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. September 2025
Autor
Vertretung in Deutschland