
„Vergangene Woche haben wir eine gemeinsame EU-AU-UN-Arbeitsgruppe eingerichtet, um Migranten und Geflüchtete besser zu schützen und kriminelle Netzwerke zu bekämpfen. Mit den neuen Programmen verstärken wir unser Engagement, Leben zu retten, Menschenrechte und internationale Standards zu gewährleisten und Alternativen für Rückkehrwillige anzubieten sowie die Aufnahmegemeinschaften zu unterstützen“, sagte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini.
Johannes Hahn, Kommissar für EU-Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsfragen, ergänzte: „Für die Europäische Union gehören die Herausforderungen im Mittelmeer zur zentralen Priorität der Europäischen Union. Der EU-Treuhandfonds für Afrika hilft weiter dabei, die Ursachen für irreguläre Migration anzugehen und die Rechte der Menschen zu verteidigen, die in die Hände von Menschenschmuggler fallen. Unsere neuen Programme fördern die Zerschlagung von Schleusernetzwerken in Nordafrika, helfen bei der freiwilligen Rückkehr in die Herkunftsländer und dem Zugang zu Rechtsberatung.“
10 Mio. Euro werden über die Internationale Organisation für Migration an rückreisewillige Geflüchtete bereitgestellt. Ein Programm über 15 Mio. Euro zielt in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die Stärkung regionaler Behörden bei der Schleuserbekämpfung. Weitere 4,58 Mio. Euro dienen dem Schutz von Migranten und Vertriebenen in Marokko.
Der Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika wurde von der Europäischen Kommission im November 2015 auf dem Migrationsgipfel in Valletta ins Leben gerufen. Für den Fonds werden aus dem EU-Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds mehr als 2,4 Mrd. Euro bereitgestellt, die mit Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten und anderer Geber kombiniert werden. Der Fonds soll die Migrationssteuerung verbessern und die Ursachen von Destabilisierung, Zwangsvertreibung und irregulärer Migration zu bekämpfen.
Zur Bewältigung regionaler Migrationsströme und der damit verbundenen grenzübergreifenden Herausforderungen können Nachbarländer der förderfähigen Länder im Einzelfall ebenfalls in regional angelegte Treuhandfonds-Projekte einbezogen werden.
Der Treuhandfonds soll die Stabilität in diesen Regionen fördern und die Migrationssteuerung verbessern. Insbesondere soll er die Ursachen von Destabilisierung, Zwangsvertreibung und irregulärer Migration durch die Förderung von wirtschaftlichen Möglichkeiten, Chancengleichheit, Sicherheit und Entwicklung zu bekämpfen.
Der Treuhandfonds richtet sich an eine Vielzahl von Ländern in verschiedenen Teilen Afrikas, durch die die Hauptmigrationsrouten von Afrika nach Europa verlaufen. Dabei handelt es sich um besonders fragile Länder, die überaus stark vom Phänomen der Migration betroffen sind und die daher in hohem Maß von der finanziellen Unterstützung der EU profitieren werden. Einbezogen werden die folgenden Länder und Regionen:
- In der Sahelzone und im Tschadseebecken: Burkina Faso, Kamerun, Tschad, Gambia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria und Senegal.
- Am Horn von Afrika: Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan, Tansania und Uganda.
- Im Norden Afrikas: Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen und Ägypten.
Weitere Informationen:
Erklärung von Malta vom 3. Februar 2017
„Nordafrika-Komponente“ des EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Dezember 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland