Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. Dezember 2018Vertretung in Deutschland

EU geht bei der WTO gegen Chinas erzwungene Technologietransfers vor

Die Europäische Union hat heute (Donnerstag) bei der Welthandelsorganisation WTO Beschwerde dagegen eingelegt, dass China europäische Unternehmen systematisch dazu zwingt, als Voraussetzung für eine Geschäftstätigkeit in diesem Land sensible...

„Die Beschwerde, die wir heute bei der WTO eingelegt haben, ist umfassender und systemischer als zuvor, da es sich nach unserer Auffassung um ein wesentliches Problem handelt, das EU-Unternehmen, die in China Geschäfte tätigen, beeinträchtigt. Ein derart weitreichendes Problem kann und sollte in einem multilateralen Rahmen gelöst werden.“

In ihrem überarbeiteten Ersuchen an die WTO ficht die EU Folgendes an:

– die Leistungsanforderungen, die den in China tätigen ausländischen Unternehmen von den chinesischen Behörden auferlegt werden,

– die von den chinesischen Behörden festgelegten Bedingungen, die die wirtschaftliche und vertragliche Freiheit ausländischer Unternehmen bei Investitionen und Technologietransfers einschränken,

– die chinesischen Gesetze, in denen die Genehmigung von Investitionen in den Bereichen Elektrofahrzeuge (Fahrzeuge mit neuartiger Antriebstechnik) und Biotechnologie (Saatgut) geregelt ist (Bereiche, die laut dem Plan „Made in China 2025“ zu den strategischen Sektoren gehören).

Die sogenannten Leistungsanforderungen zwingen oder veranlassen europäische Unternehmen dazu, Technologie an ihre Joint Ventures mit chinesischen Partnern zu übertragen, damit sie im Gegenzug die nötigen administrativen Genehmigungen der chinesischen Behörden erlangen. Ausländische Unternehmen müssen zudem auch Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in China durchführen.

Bei seinem WTO-Beitritt verpflichtete sich China, keine Leistungsanforderungen im Austausch für Investitionsgenehmigungen einzuführen und die Vertragsfreiheit der Unternehmen in China zu wahren, insbesondere im Zusammenhang mit Investitionen und Technologietransfers. Die EU hält daher an ihrer Auffassung fest, dass die derzeitigen politischen Maßnahmen Chinas gegen die rechtlichen Verpflichtungen des Landes verstoßen.

Die heute angefochtenen Maßnahmen kommen zum Gegenstand der ursprünglichen Beschwerde der EU vom Juni 2018 hinzu. Das frühere Ersuchen betraf Bestimmungen der Vorschrift über die Ein- und Ausfuhr von Technologien (auch als „TIER“-Vorschrift bezeichnet) und der Verordnung zur Durchführung der Vorschrift zu Joint Ventures mit chinesischer und ausländischer Beteiligung (auch als „JV“-Vorschrift bezeichnet), da sie gegen die WTO-Regeln zur Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen verstoßen und die Rechte von EU-Unternehmen, unter anderem in Bezug auf Patente, in unzulässiger Weise einschränken.

Hintergrund

Mit dem Konsultationsersuchen wird ein WTO-Streitbeilegungsverfahren förmlich eingeleitet. Führen diese Konsultationen nicht innerhalb von 60 Tagen zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU die WTO um die Einsetzung eines Panels ersuchen, um über die Vereinbarkeit der Maßnahmen Chinas mit den WTO-Regeln zu befinden.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

WTO-Streitbeilegung im Überblick

EU-Handelspolitik und geistiges Eigentum

Handelsbeziehungen zwischen der EU und China

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280-2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland