Mit moderner Technologie können Kriminelle und Terroristen innerhalb weniger Minuten Geld zwischen Finanzinstituten transferieren. Der Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu Finanzinformationen ist oft zu langsam und umständlich, so dass sie Terroristen und Schwerkriminelle nicht ausreichend bekämpfen können.
Künftig können Strafverfolgungsbehörden und Vermögensabschöpfungsstellen direkten Zugriff auf die in nationalen zentralisierten Registern enthaltenen Informationen über Bankkonten erhalten, sodass sie feststellen können, bei welchen Banken ein Verdächtiger über Konten verfügt. Datenschutzmaßnahmen gewährleisten, dass den Strafverfolgungsbehörden nur in bestimmten Fällen von schwerer Kriminalität oder Terrorismus begrenzte Informationen über die Identität des Kontoinhabers zur Verfügung gestellt werden. Die Richtlinie sieht außerdem eine bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden, Europol und den Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU) vor.
Die Richtlinie muss nun noch von Europäischem Parlament und Rat förmlich angenommen werden. Nach seinem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Februar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland