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Vertretung in Deutschland
Presseartikel17. Dezember 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU gewährt Schweiz Aufschub bei Börsenäquivalenz

Die EU-Kommission will das mit der Schweiz verhandelte Rahmenabkommen nicht wieder abändern. Der Ball liege nun in Bern. Es sei ein gutes, tragfähiges und zukunftsorientiertes Abkommen, bei dem beide Seiten aufeinander zugegangen seien, sagte der...

Damit können die in der Finanzmarktrichtlinie und -verordnung vorgesehenen Handelspflichten für Aktien in der EU auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn ihnen an Handelsplätzen in der Schweiz nachgekommen wird.

Hahn wies bei einer Pressekonferenz zum Status quo der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU darauf hin, dass Jean-Claude Juncker und er gemeinsam mit ihren Gesprächspartnern über vier Jahre intensiv verhandelt und viel Energie in den endgültigen gemeinsamen Text gesteckt hätten. Man habe tragfähige Brücken beim neuen Streitbeilegungsmechanismus, bei der Personenfreizügigkeit, den staatlichen Beihilfen und der Modernisierung des seit 1972 bestehenden Handelsabkommens gebaut.

Mit der Annahme der vorgeschlagenen Maßnahme wird sichergestellt, dass Unternehmen und Märkte auch nach dem 31. Dezember 2018 weiterhin reibungslos und ungestört operieren können. Bei ihrem Vorschlag zur Verlängerung der Gleichwertigkeit Schweizer Handelsplätze hat die Kommission sowohl das Verhandlungsergebnis für das Abkommen über einen institutionellen Rahmen als auch den Beschluss des Schweizer Bundesrates berücksichtigt, eine Konsultation über das Abkommen auf den Weg zu bringen, die bis zum Frühjahr 2019 laufen wird.

Die Kommission konsultiert derzeit entsprechend den einschlägigen Vorschriften die EU-Mitgliedstaaten zu dem Beschlussentwurf, damit dieser vor dem Auslaufen der gegenwärtigen Gleichwertigkeitsregelung Ende des Jahres angenommen werden und in Kraft treten kann. Der Beschluss würde vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019 gelten.

Mit Blick auf die Entscheidung des Schweizer Bundesrats, das Verhandlungsergebnis in die innerpolitische Konsultation zu verweisen, sagte Hahn: „ Dies ist eine souveräne Entscheidung.“ Der Konsultationsprozess stelle auch einen Konsolidierungsprozess dar.

Weitere Informationen:

Die Pressekonferenz mit Johannes Hahn ist bei Europe by Satellite abrufbar

Pressemitteilung: Kommission schlägt vor Gleichwertigkeit für Schweizer Aktienhandelsplätze um sechs Monate zu verlängern

EAD: die Schweiz und die EU

Reaktion der Europäischen Kommission auf die Ankündigungen des Schweizer Bundesrates

Pressekontakt: Reinhard Hönighaus , Tel.: +49 (30) 2280-2300 und margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland