(07.03.2017) - EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen sagte heute (Dienstag) zum 10-jährigen Bestehen des EGF: „Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein überaus konkreter Ausdruck europäischer Solidarität und ein wesentliches Instrument zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die durch sich wandelnde Handelsmuster ihren Arbeitsplatz verloren haben. In den letzten zehn Jahren konnten wir mehr als 140 000 Menschen helfen. Der Fonds stellt einen eindeutigen Mehrwert dar, denn er ergänzt die einzelstaatlichen Fördermechanismen für von Massenentlassungen betroffene Arbeitnehmer und finanziert Maßnahmen, die auf die konkreten Bedürfnisse der Arbeitnehmer zugeschnitten sind und ihnen bei ihrer beruflichen Zukunft helfen.“
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) hilft Arbeitnehmern, wenn sie infolge von Veränderungen des Welthandelsgefüges (z. B. Schließung eines großen Unternehmens oder Verlagerung einer Produktionsstätte außerhalb der EU) ihren Arbeitsplatz verloren haben. Seit seiner Gründung im Jahr 200 hat die EU-Kommission 148 Anträge aus 21 Mitgliedstaaten erhalten und über den EGF Ko-Finanzierungen in Höhe von fast 600 Mio. Euro zur Verfügung gestellt zur Unterstützung von 138.888 entlassenen Arbeitnehmern und 2944 Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren.
Allgemein gilt, dass der EGF nur dort zum Einsatz kommt, wo mehr als 500 Arbeitnehmer von einem einzigen Unternehmen (einschließlich Lieferanten und nachgelagerten Unternehmen) entlassen werden oder wenn in einer oder mehreren benachbarten Regionen zahlreiche Arbeitnehmer eines einzigen Industriezweigs ihre Arbeit verlieren. Der Fonds verfügt im Zeitraum 2014–2020 über ein maximales Jahresbudget von 150 Millionen Euro. Aus diesem Fonds können bis zu 60 Prozent der Kosten von Projekten bestritten werden, die entlassenen Arbeitnehmern helfen können, einen neuen Job zu finden oder ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Um finanzielle Mittel aus dem EGF zu erhalten, reicht die nationale zuständige Behörde, in Deutschland das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), als EGF-Verwaltungsbehörde einen Antrag bei der EU-Kommission ein. Zuvor prüft das BMAS gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialpartnern der betroffenen Unternehmen, ob eine Massenentlassung die Kriterien erfüllt, die eine Förderung mit EGF-Mitteln erfordert (z.B. Globalisierungsbezug).
Weitere Informationen:
Website der EU-Kommission zum EGF
2014-2020 European Globalisation Adjustment Fund Regulation
Factsheet: European Globalisation Adjustment Fund – Ten years on
Video: The European Globalisation Adjustment Fund 2014-2020
Video: Europe acts to fight the crisis: the European Globalisation Fund revitalised (2009)
Video: Facing up to a globalised world – The European Globalisation Fund (2007)
Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. März 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland