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Presseartikel1. Juni 2018Vertretung in Deutschland

EU-Haushalt: Eine modernisierte und vereinfachte Agrarpolitik nach 2020

Für den mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 schlägt die Kommission eine Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor. Mit einem Mittelvolumen in Höhe von 365 Mrd. Euro zielen diese Vorschläge eine...

Mit den heutigen Vorschlägen erhalten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität und ihnen wird mehr Verantwortung übertragen, wenn es darum geht, wie und wo sie ihre GAP-Mittel einsetzten wollen. So sollen die auf EU-Ebene festgelegten ehrgeizigen Ziele erreicht werden und ein intelligenter, krisenfester, nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Agrarsektor erlangt werden, während gleichzeitig eine faire und gezieltere Einkommensstütze für Landwirte gewährleistet wird.

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident, Jyrki Katainen, äußerte sich wie folgt: „Die Gemeinsame Agrarpolitik gehört zu unseren zentralen Politikbereichen und wirkt sich auf das Leben aller Europäer aus. Diese soliden Vorschläge werden zur Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors beitragen und seine Nachhaltigkeit stärken. Mit dem neuen Umsetzungsmodell bieten wir den Mitgliedstaaten mehr Subsidiarität, mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Politik zu verbessern und die Ergebnisse stärker zu überwachen.“

Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, sagte hierzu: „Der heutige Vorschlag setzt das Engagement der Kommission für eine Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik um, da er für die Mitgliedstaaten echte Subsidiarität bedeutet, einen widerstandsfähigeren Agrarsektor in Europa gewährleistet und die Umwelt- und Klimaschutzziele der Politik verstärkt.“

Nachstehend werden die wichtigsten Punkte des Kommissionsvorschlags für eine modernisierte, vereinfachte GAP dargelegt:

1. Neue Arbeitsweise: Die Mitgliedstaaten erhalten mehr Flexibilität, wenn es darum geht, wie sie die ihnen zugewiesenen Mittel verwenden, und können so maßgeschneiderte Programme ausarbeiten, die den Anliegen von Betriebsinhabern und ländlichen Gemeinschaften effektiver gerecht zu werden. Die Mitgliedstaaten werden auch die Möglichkeit haben, bis zu 15 % der ihnen im Rahmen der GAP zugewiesenen Mittel von Interventionen in Form von Direktzahlungen auf Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums und vice-versa zu übertragen, um sicherzustellen, dass ihre Prioritäten und Maßnahmen finanziert werden können.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten werden durch Folgendes sichergestellt:

  • Strategische Pläne, die den gesamten Zeitraum abdecken und in denen dargelegt wird, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die neun EU-weiten wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele mit einer Kombination von Direktzahlungsinterventionen und Interventionen für die Entwicklung des ländlichen Raums erreichen wollen. Die Kommission wird die einzelnen Pläne genehmigen, um deren Kohärenz und den Schutz des Binnenmarkts sicherzustellen.
  • Die Kommission wird die Leistungen und die Fortschritte der einzelnen Länder im Zusammenhang mit den vereinbarten Zielwerten aus nächster Nähe verfolgen.

2. Ein gerechterer Deal durch eine bessere Ausrichtung der Unterstützung: Die Direktzahlungen werden ein wesentlicher Teil der Politik bleiben und so Stabilität und Vorhersehbarkeit für die Betriebsinhaber sicherstellen. Der Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe, die den größten Teil der Agrarbetriebe in der EU ausmachen, und der Unterstützung von Junglandwirten wird Vorrang eingeräumt. Die Kommission strebt über eine externe Konvergenz weiterhin nach einer gerechteren Verteilung der Direktzahlungen auf die Mitgliedstaaten.

Außerdem:

  • Die Direktzahlungen an Betriebsinhaber werden ab 60 000 Euro gekürzt und für Zahlungen über 100 000 Euro je Betrieb gedeckelt. Die Arbeitsleistung wird dabei umfassend berücksichtigt. Dadurch soll eine gerechtere Verteilung der Zahlungen sichergestellt werden.
  • Kleine und mittlere Betriebe erhalten eine höhere Unterstützung je Hektar.
  • Die Mitgliedstaaten müssen mindestens 2 % ihrer Direktzahlungsmittel der Förderung von Betriebsgründungen von Junglandwirten vorbehalten. Hinzu kommt eine finanzielle Unterstützung für die Entwicklung des ländlichen Raums und verschiedene Maßnahmen, mit denen der Zugang zu Land und Flächenübertragungen erleichtert werden können.

3. Größere Ambitionen beim Umwelt- und Klimaschutz: Klimawandel, natürliche Ressourcen, Biodiversität, Lebensräume und Landschaften sind alles Bereiche, die in den heute vorgeschlagenen EU-weiten Zielen angesprochen werden. Die Einkommensstützung zugunsten der Betriebsinhaber ist bereits mit der Anwendung umwelt- und klimafreundlicher landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren verbunden, und die neue GAP wird von den Betriebsinhaber verlangen, dass sie im Rahmen sowohl obligatorischer als auch freiwilliger Maßnahmen ehrgeizigere Ziele erreichen:

  • Direktzahlungen werden von ehrgeizigeren Umwelt- und Klimaanforderungen abhängig gemacht werden;
  • jeder Mitgliedstaat wird Öko-Regelungen anbieten müssen, die Betriebsinhaber dabei unterstützen, über die verpflichteten Anforderungen hinauszugehen, die mit einem Teil ihrer nationalen Mittelzuweisungen für Direktzahlungen finanziert werden;
  • mindestens 30 % der nationalen Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums sind dem Umwelt- und Klimaschutz gewidmet;
  • 40 % der Gesamtmittel der GAP sollen zum Klimaschutz beitragen;
  • zusätzlich zu der Möglichkeit, 15 % zwischen den Säulen zu übertragen, werden die Mitgliedstaaten für Ausgaben zugunsten des Klima- und Umweltschutzes weitere 15 % von Säule 1 auf Säule 2 übertragen können (ohne nationale Kofinanzierung).

4. Stärkere Nutzung von Kenntnissen und Innovation: Die modernisierte GAP wird sich die neuesten Technologien und Innovationen zunutze machen und sowohl die Betriebsinhaber vor Ort als auch die Verwaltungen unterstützen:

  • So werden 10 Mrd. Euro aus Mitteln des EU-Forschungsprogramms „Horizont Europa“ für Forschungs- und Innovationsvorhaben in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Biowirtschaft bereitgestellt;
  • die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Nutzung von Big Data und neuen Technologien für Kontrollen und Überwachung (z. B. die Verwendung von Satellitendaten zur Überprüfung der Betriebsgröße im Zusammenhang mit Direktzahlungsanträgen) einzusetzen und so die Notwendigkeit von Vor-Ort-Kontrollen wesentlich zu reduzieren;
  • die Digitalisierung des ländlichen Raumes wird gefördert, z. B. durch Ausweitung des Breitbandzugangs in ländlichen Regionen, wodurch sich die Lebensqualität in diesen Regionen verbessern und ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Agrarproduktion geleistet werden dürfte.

Nächste Schritte

Eine schnelle Einigung über den mehrjährigen EU-Finanzrahmen und seine sektoralen Vorschläge ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass die EU-Mittel vor Ort so bald wie möglich Ergebnisse zeigen und dass den Betriebsinhabern die notwendige Sicherheit und Vorhersehbarkeit im Zusammenhang mit ihren Geschäfts- und Investitionsentscheidungen geboten werden.

Verzögerungen, wie sie zu Beginn des derzeitigen Finanzrahmens 2014-2020 auftraten, könnten möglicherweise bedeuten, dass die Betriebsinhaber und die nationalen Verwaltungen von dem verringerten Verwaltungsaufwand, der größere Flexibilität und den effektiveren Ergebnisse im Rahmen der neuen GAP nicht profitieren konnten. Etwaige Verzögerungen bei der Verabschiedung des künftigen Finanzrahmens würden auch die Einleitung tausender potenzieller Vorhaben in der gesamten EU verzögern, die auf eine Unterstützung von Betriebsinhabern und ländlichen Gemeinschaften abzielen und Themen betreffen, die von einem stärkeren Umweltschutz bis hin zur Schaffung von Anreizen für neue Landwirte reichen.

Eine Einigung über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen im Jahr 2019 würde für einen nahtlosen Übergang zwischen dem aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen (2014-2020) und dem neuen Finanzrahmen sorgen. Damit wären Vorhersehbarkeit und Kontinuität der Finanzierung zum Vorteil aller Beteiligten gesichert.

Weitere Informationen

Der Gesetzesvorschläge und Factsheets

Q&A: Die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020

Weitere Informationen über den EU-Finanzrahmen nach 2020 finden Sie hier.

Pressekontakt: laura [dot] bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke ), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. Juni 2018
Autor
Vertretung in Deutschland