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Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. Juni 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 7 Min

EU-Haushalt: Kommission will Verdreifachung der Mittel für sichere Grenzen und für Migrationssteuerung

Für den nächsten mehrjährigen Haushaltsrahmen der EU (2021-2027) schlägt die Kommission eine Mittelausstattung für Migration und Grenzmanagement vor, die fast drei Mal so hoch ist wie die des vorangegangenen Zeitraums: 34,9 Mrd. Euro im Vergleich zu...

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Angesichts der bisherigen Erfahrungen und weil wir wissen, dass Migration auch künftig eine Herausforderung bleiben wird, schlagen wir eine beispiellose Mittelaufstockung vor. Der Ausbau unserer gemeinsamen EU-Außengrenzen, insbesondere mithilfe unserer Europäischen Grenz- und Küstenwache, wird weiterhin eine wichtige Priorität sein. Mit flexibleren Finanzierungsinstrumenten sind wir besser in der Lage, die Mitgliedstaaten jederzeit und an jedem Ort schnell zu unterstützen – insbesondere im Krisenfall.“

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, äußerte sich wie folgt: „Ein besseres Außengrenzenmanagement und eine verbesserte Migrationssteuerung werden für die EU, die Mitgliedstaaten und unsere Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren wichtige Prioritäten bleiben. Größere Herausforderungen erfordern größere Summen – deshalb schlagen wir vor, die Haushaltsmittel in diesem Bereich nahezu zu verdreifachen. Diese Mittelaufstockung wird entscheidend dazu beitragen, dass wir unsere politischen Prioritäten umsetzen können: Wir müssen unsere Außengrenzen noch besser sichern, Schutzbedürftigen weiterhin zur Hilfe kommen, legale Migration und Integrationsbemühungen besser unterstützen, gegen irreguläre Migration vorgehen und dafür sorgen, dass Personen, die kein Aufenthaltsrecht besitzen, tatsächlich und zügig rückgeführt werden.“

Der Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, Pierre Moscovici, fügte hinzu: „Wenn es darum geht, unsere Bürgerinnen und Bürger vor gefälschten oder unsicheren Waren und anderen Formen des illegalen Handels zu schützen, befinden sich die 115 000 Zollbeamten der EU an vorderster Front. Um sie bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, schlagen wir heute einen 1,3 Mrd. Euro starken Fonds vor, der es den EU-Ländern ermöglichen soll, modernste Zollausrüstungen zu erwerben. Im kommenden Monat können wir das 50-jährige Bestehen der Zollunion der EU feiern, und wir sollten dafür sorgen, dass sie weiter an Stärke gewinnt“.

Während der Flüchtlingskrise im Zeitraum 2015-2016 trug die finanzielle und technische Hilfe, die die EU ihren Mitgliedstaaten bereitstellte, entscheidend dazu bei, die unter Druck geratenen Mitgliedstaaten zu unterstützen, Such- und Rettungskapazitäten aufzubauen, Rückführungen zu beschleunigen und das Außengrenzenmanagement zu verbessern. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen schlägt die Kommission vor, die Mittel für die entscheidenden Bereiche Migration und Grenzmanagement nahezu zu verdreifachen.

1. Sicherung der EU-Außengrenzen

Der wirksame Schutz der EU-Außengrenzen ist für die Migrationssteuerung und die innere Sicherheit von entscheidender Bedeutung. Sichere EU-Außengrenzen sind auch die Voraussetzung für einen Schengen-Raum ohne interne Grenzkontrollen. Die Kommission schlägt vor, 21,3 Mrd. Euro für das Grenzmanagement insgesamt bereitzustellen und einen neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) zu schaffen und mit über 9,3 Mrd. Euro auszustatten.

Die Eckpunkte des neuen Fonds sind:

  • Bessere Sicherung der Außengrenzen: Der neue Fonds wird auf den Arbeiten der letzten Jahre aufbauen und die Grenzen der EU besser schützen, indem die Europäische Grenz- und Küstenwache eingesetzt, an den Grenzen systematische Kontrollen vorgenommen und neue, interoperable IT-Großsysteme eingeführt werden, darunter ein künftiges Einreise-/Ausreisesystem. Die Mittel werden für die Bekämpfung von Menschenschmuggel und Menschenhandel und zum Abfangen von Personen eingesetzt, die eine Bedrohung darstellen, für die Unterstützung von Such- und Rettungsmaßnahmen auf See, für Ausrüstung und Schulungen für Grenzschutzbeamte und für eine rasche operative Unterstützung der unter Druck geratenen Mitgliedstaaten.
  • Verbesserte und effizientere Visumpolitik: Der Fonds soll auch sicherstellen, dass die Visumpolitik der EU weiterentwickelt und modernisiert wird und gleichzeitig die Sicherheit erhöht und die durch irreguläre Migration entstehenden Gefahren eingedämmt werden.

Unterstützung für die Mitgliedstaaten: Aus dem neuen Fonds werden 4,8 Mrd. Euro für langfristige Finanzierungen bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei deren Grenzmanagementmaßnahmen und Visumpolitik zu unterstützen. Die Mittelzuweisung wird genau auf den Bedarf der Mitgliedstaaten abgestimmt sein und zur Hälfte der Laufzeit überprüft werden, um neuen oder zusätzlichen Belastungen Rechnung zu tragen.

Jeder Mitgliedstaat erhält einen Fixbetrag von 5 Mio. Euro; die übrigen Mittel werden je nach Arbeitsbelastung, Druck und Bedrohungslage an den Landaußengrenzen (30 Prozent), den Seeaußengrenzen (35 Prozent), den Flughäfen (20 Prozent) und in den Konsularstellen (15 Prozent) verteilt.

Eine flexible und rasche Reaktion: 3,2 Mrd. Euro werden für die gezielte Unterstützung von Mitgliedstaaten, für Projekte auf EU-Ebene und für dringende Erfordernisse zugewiesen. Der neue Fonds wurde ausreichend flexibel gestaltet, sodass bei Bedarf Soforthilfe an die Mitgliedstaaten geleistet werden kann und neu entstehende dringende Prioritäten bedient werden können.

Bessere Zollkontrollausrüstung an den Außengrenzen: Mit dem neuen Instrument werden 1,3 Mrd. Euro vorgesehen, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, moderne Zollausrüstungen, wie Scanner, automatische Nummernschild-Erkennungssysteme, Spürhunde und mobile Analyselabors, zu erwerben, instand zu halten oder aufzurüsten.

Stärkung der EU-Grenzschutzagenturen: Außerhalb des neuen Fonds sollen im Rahmen eines separaten Legislativvorschlags über 12 Mrd. Euro für den weiteren Ausbau der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und von EU-LISA vorgesehen werden.

2. Migration: Unterstützung einer soliden, realistischen und fairen Politik

Die Kommission schlägt vor, den erneuerten Asyl- und Migrationsfonds (AMF) mit 10,4 Mrd. Euro auszustatten und seine Mittel damit um 51 Prozent zu erhöhen. Der Fonds wird die Anstrengungen der Mitgliedstaaten in drei wichtigen Bereichen unterstützen: Asyl, legale Migration und Integration sowie die Bekämpfung irregulärer Migration einschließlich Rückführungsmaßnahmen. Die Eckpunkte des neuen Fonds sind:

Der neue Fonds wird weiterhin die für die nationalen Asylsysteme wichtige Unterstützung leisten und im Rahmen eines neuen Schwerpunkts EU-Fördermittel für die dringendsten Probleme bereitstellen, wie:

  • Ein verbessertes und effizienteres Europäisches Asylsystem: Der Fonds wird dazu beitragen, sämtliche Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension, zu stärken und weiterzuentwickeln.
  • Stärkere Förderung der legalen Migration und Integration: Der Fonds wird zusätzliche Mittel für die kurzfristige Unterstützung der frühzeitigen Integration von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, bereitstellen. Diese Unterstützung wird durch Mittel aus dem Kohäsionsfonds ergänzt, die für eine längerfristige sozioökonomische Integration vorgesehen sind.
  • Zügigere und häufigere Rückführungen: Der Fonds wird einen koordinierteren Ansatz für die Bekämpfung der irregulären Migration, für effektive Rückführungen und die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Hinblick auf die Rückübernahme fördern.

Unterstützung für die Mitgliedstaaten: Aus dem Fonds werden 6,3 Mrd. Euro für langfristige Finanzierungen bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten je nach Bedarf bei der Migrationssteuerung zu unterstützen. Zur Hälfte der Laufzeit wird eine Bestandsaufnahme vorgenommen, um neuen oder zusätzlichen Belastungen Rechnung zu tragen. Jeder Mitgliedstaat erhält einen Fixbetrag von 5 Mio. Euro; die übrigen Mittel werden je nach Migrationsdruck und entsprechend dem Bedarf in den Bereichen Asyl (30 Prozent), legale Migration und Integration (30 Prozent) sowie Bekämpfung der irregulären Migration und Rückkehr (40 Prozent) verteilt.

Bessere Abwehrbereitschaft: 4,2 Mrd. Euro sind der gezielten Unterstützung von Mitgliedstaaten und Projekten mit echtem europäischem Mehrwert vorbehalten, wie z. B. der Neuansiedlung, der Reaktion auf dringende Bedürfnisse oder der Bereitstellung von Soforthilfe für Mitgliedstaaten je nach aktueller Lage.

Stärkere Koordinierung zwischen den EU-Finanzierungsinstrumenten: Der Asyl- und Migrationsfonds wird durch die zusätzlichen Mittel ergänzt, die im Rahmen der außenpolitischen Instrumente der EU bereitgestellt werden, um die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Bereich der Migration zu verstärken. Hierzu gehören Bemühungen zur Bekämpfung der irregulären Migration, zur Verbesserung der Chancen in den Herkunftsländern und zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Rückführung und Rückübernahme sowie bei der legalen Migration.

- Stärkung der EU-Agenturen: Außerhalb des Fonds sollen im Rahmen eines separaten Legislativvorschlags fast 900 Mio. Euro für den weiteren Ausbau der neuen Asylagentur der Europäischen Union vorgesehen werden.

Nächste Schritte

Damit die EU-Mittel sobald wie möglich vor Ort Wirkung zeigen, muss rasch eine Einigung über den gesamten langfristigen EU-Haushalt und die sektoralen Vorschläge erzielt werden.

Verzögerungen könnten die Fähigkeit der Europäischen Union, auf künftige Krisen zu reagieren, beeinträchtigen und Projekten – wie den Rückkehr- und Rückübernahmeprogrammen der EU und der EU-Unterstützung für Neuansiedlungen – die unverzichtbaren Mittel entziehen.

Bei einer Einigung über die nächste mehrjährige Finanzplanung im Jahr 2019 wäre für einen nahtlosen Übergang zwischen der aktuellen langfristigen Finanzplanung (2014-2020) und der neuen Finanzplanung gesorgt. Damit wären Berechenbarkeit und Kontinuität der Finanzierung zum Vorteil aller Beteiligten gesichert.

Weitere Informationen:

Häufig gestellte Fragen - Künftige EU-Finanzierung für Grenzmanagement und Migration

Rechtsakte und Factsheets

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Juni 2018
Autor
Vertretung in Deutschland