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Presseartikel25. Oktober 2021Lesedauer: 4 Min

EU hilft Ukraine mit 600 Mio. Euro Makrofinanzhilfe bei Bewältigung von COVID-19-Pandemie

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) 600 Mio. Euro als EU-Makrofinanzhilfe an die Ukraine ausgezahlt. Für die Ukraine ist dies die zweite und letzte Tranche aus ihrem laufenden Makrofinanzhilfeprogramm, nachdem im Dezember 2020 die ersten 600 Mio. Euro ausgezahlt worden waren. Damit hat die Ukraine im Rahmen mehrerer Makrofinanzhilfeprogramme inzwischen Darlehen im Gesamtumfang von 4,4 Mrd. Euro erhalten. Die heutige Zahlung ist Bestandteil des 3 Mrd. Euro schweren Soforthilfepakets für zehn Erweiterungs- und Nachbarschaftspartner, die durch Makrofinanzhilfe bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie unterstützt werden sollen. Das Programm zeigt ganz konkret, dass die EU ihren Partnern solidarisch zur Seite steht, um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu überwinden.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: „Wir unterstützen die Ukraine mit einem EU-Makrofinanzhilfe-Programm im Umfang von 1,2 Mrd. Euro. Die zweite Tranche von 600 Mio. Euro, die heute ausgezahlt wurde, ist ein klares Signal, dass die EU die Reformagenda der Ukraine unterstützt.“ Die Ukraine habe erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Auflagen des Makrofinanzhilfeprogramms zu erfüllen. Auch beim Programm mit dem Internationalen Währungsfonds seien zufriedenstellende Fortschritte erzielt worden. „Indem wir finanzielle und technische Unterstützung leisten, trägt die EU dazu bei, die Lebensbedingungen für die Menschen in der Ukraine zu verbessern. Durch starke politische Unterstützung bringen wir die Integration der Ukraine in die Europäische Union voran.“

EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „Mit der heutigen Auszahlung von 600 Mio. Euro erhöht sich der Gesamtbetrag der Darlehen, die die EU der Ukraine als Makrofinanzhilfe gewährt hat, auf 4,4 Mrd. Euro. Diese Mittel sind nicht nur ein konkreter Beleg für unsere Solidarität mit den Menschen in der Ukraine. Sie zeigen auch, dass die Ukraine ihre zentralen Reformzusagen gegenüber dem IWF und der Kommission weiterhin erfüllt.“

Grundlage für die Auszahlung ist das positive Urteil der Kommission darüber, wie die Ukraine mit den vereinbarten Maßnahmen im Rahmen des COVID-19-Makrofinanzhilfeprogramms vorangekommen ist. Die Ukraine hat alle acht Verpflichtungen erfüllt, die sie in den Bereichen öffentliche Finanzverwaltung, Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit, Verbesserung des Geschäftsklimas sowie sektorale Reformen und staatseigene Unternehmen eingegangen ist.
Ebenfalls vorangekommen ist die Ukraine bei den Maßnahmen, die sie mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vereinbart hat. Dies gilt vor allem für die bedeutenden Gesetzgebungsfortschritte im Justizbereich. Der IWF hat seine Programmüberprüfung am 18. Oktober 2021 erfolgreich abgeschlossen.

Mit der heutigen Auszahlung hat die EU sieben der zehn Programme im Rahmen des 3 Mrd. Euro schweren COVID-19-Makrofinanzhilfepakets abgeschlossen und an alle Partner die erste Tranche überwiesen.

Die Kommission arbeitet weiterhin eng mit allen MFA-Partnern zusammen, damit die vereinbarten Programme zeitnah umgesetzt werden.

Hintergrund

Makrofinanzhilfen sind Bestandteil des umfassenderen Engagements der EU gegenüber Nachbarschafts- und Erweiterungspartnern und als Krisenbewältigungsinstrument in Ausnahmesituationen gedacht. Sie können an Nachbarschafts- und Erweiterungspartner vergeben werden, die mit gravierenden Zahlungsbilanzschwierigkeiten konfrontiert sind. In dieser beispiellosen Krise zeigen sie, dass die EU mit diesen Partnern solidarisch ist und wirksame politische Maßnahmen unterstützt.

Die Kommission hatte im Kontext der COVID-19-Pandemie am 22. April 2020 ein Makrofinanzhilfepaket für zehn Erweiterungs- und Nachbarschaftspartner vorgeschlagen. Am 25. Mai 2020 wurde der entsprechende Beschluss vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen.

Neben der Makrofinanzhilfe unterstützt die EU die Partner im Rahmen ihrer Nachbarschaftspolitik und im Westbalkan außerdem über bilaterale und regionale Hilfen, thematische Programme, humanitäre Hilfe, Mischfinanzierungsfazilitäten und Garantien des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD und EFSD+), um Investitionen in den am stärksten von der Coronakrise betroffenen Sektoren zu fördern.

Beziehungen EU-Ukraine

Die Ukraine ist ein vorrangiger Partner der EU. Die EU unterstützt die Ukraine, um eine stabile, prosperierende und demokratische Zukunft für ihre Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Sie setzt sich weiterhin uneingeschränkt für die Unabhängigkeit sowie die territoriale Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen ein. Das Assoziierungsabkommen ist insbesondere auch mit der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) das wichtigste Instrument für die Annäherung zwischen der Ukraine und der EU und fördert engere politische Beziehungen, stärkere Wirtschaftsbeziehungen und die Achtung gemeinsamer Werte.

Seit 2014 verfolgt die Ukraine ein ehrgeiziges Reformprogramm, um das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen und die Lebensbedingungen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Zu den vorrangigen Reformen gehören die Korruptionsbekämpfung, die Justizreform, Verfassungs- und Wahlreformen, die Verbesserung des Geschäftsklimas, Energieeffizienz, die Landreform sowie eine Reform der öffentlichen Verwaltung, der digitale Wandel und die Dezentralisierung. Seit 2014 haben die EU und die internationalen Finanzinstitutionen mehr als 17 Mrd. Euro an Zuschüssen und Darlehen mobilisiert, um die Reformen zu unterstützen. Dabei wurden die Auszahlungen stets von Fortschritten bei der Umsetzung abhängig gemacht. Im Juni 2017 wurde für ukrainische Staatsangehörige mit biometrischen Pässen die Visumpflicht für Reisen in die EU aufgehoben. Seit August 2021 erkennen die EU und die Ukraine ihre digitalen COVID-19-Zertifikate gegenseitig an.

Das COVID-19-Makrofinanzhilfeprogramm für die Ukraine ist Teil der umfassenden Anstrengungen der EU, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzufedern und die Erholung zu beschleunigen. Dieses Engagement steht im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine sowie mit der Gesamtunterstützung durch Team Europa, das auf gemeinsamen Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten basiert. Unter anderem war die Ukraine eines der ersten Länder, die über COVAX und den EU-Mechanismus für die gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestands unterstützt wurden, und erhielt dadurch zusammengenommen mehr als 7,6 Millionen Impfstoffdosen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung vom 25. Oktober

Makrofinanzhilfe

Makrofinanzhilfe für die Ukraine

COVID-19-Pandemie: Kommission schlägt Makrofinanzhilfepaket in Höhe von 3 Mrd. Euro für zehn Nachbarländer vor

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung einer Makrofinanzhilfe für Erweiterungs- und Nachbarschaftspartner vor dem Hintergrund der COVID‐19-Pandemie

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EuroOPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Oktober 2021