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Vertretung in Deutschland
Presseartikel31. Januar 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

EU-Japan-Abkommen tritt morgen in Kraft

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Japan tritt morgen (Freitag) in Kraft. Unternehmen und Verbraucher in ganz Europa und Japan können nun von der größten offenen Handelszone der Welt profitieren. Zudem ist es ein starkes...

„Das neue Abkommen bietet den Verbrauchern eine größere Auswahl und günstigere Preise. Es schützt besondere europäische Produkte in Japan und umgekehrt, beispielsweise Nürnberger Rostbratwürstchen oder umgekehrt das ‚Kobe-Rindfleisch‘. Es gibt kleinen Unternehmen auf beiden Seiten die Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeit auf einen völlig neuen Markt auszudehnen. Es sorgt dafür, dass europäische Unternehmen jedes Jahr 1 Mrd. Euro an Zöllen einsparen und der bereits existierende gemeinsame Handel einen kräftigen Schub erhält. Vor allem zeigt unser Abkommen aber, dass es beim Handel um mehr geht als um Kontingente und Zölle oder um Millionen und Milliarden: Es geht um Werte, Grundsätze und Fairness. Außerdem stellt es sicher, dass unsere Grundsätze in Bereichen wie Arbeit, Sicherheit, Klima- und Verbraucherschutz weltweit Maßstäbe setzen. Dies ist nur dann der Fall, wenn man mit Partnern auf Augenhöhe zusammenarbeitet – Tausende Kilometer voneinander getrennt, aber in Freundschaft und Werten geeint“, erklärte Juncker weiter.

Mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird nicht nur die überwiegende Mehrheit der Zölle abgeschafft, die den nach Japan exportierenden Unternehmen jährlich Kosten in Höhe von 1 Mrd. Euro verursachen, sondern auch eine Reihe überkommener nichttarifärer Hemmnisse beseitigt, beispielsweise durch die Übernahme internationaler Standards im Automobilbereich. Außerdem werden Hindernisse für wichtige Lebensmittel- und Getränkeexporteure in der EU, die Waren für 127 Millionen japanische Verbraucher ausführen, abgebaut und die Exportchancen in vielen anderen Sektoren erhöht. Der jährliche Handel zwischen der EU und Japan könnte um fast 36 Mrd. Euro steigen, sobald das Abkommen vollständig umgesetzt ist.

Die EU und Japan haben sich auf die Festlegung ehrgeiziger Standards für nachhaltige Entwicklung geeinigt, und der Text enthält zum ersten Mal ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen.

Auch Handelskommissarin Cecilia Malmström betonte die ausgewogenen und fortschrittlichen Vereinbarungen des Abkommens: „Dieses Abkommen bietet einfach alles: Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Zollabbau und gibt ein globales Regelwerk vor, führt der Welt aber gleichzeitig vor Augen, dass sowohl die EU als auch Japan nach wie vor von den Vorteilen des offenen Handels überzeugt sind. Ab dem 1. Februar profitieren europäische Unternehmen von erheblichen Zollsenkungen und vereinfachten Zollverfahren. Vom verarbeitenden Gewerbe über unsere Dienstleister und Technologie-Startups bis hin zu unseren Landwirten dürfen sich alle über das Abkommen freuen. Ich bin auch stolz darauf, dass wir zum ersten Mal unsere Pariser Klimaschutzverpflichtungen in ein Handelsabkommen aufgenommen und gleichzeitig hohe Standards in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und Verbraucherschutz festgelegt haben. Wir sind zuversichtlich, dass wir jetzt die Bedingungen für einen erheblichen Anstieg des Handels zwischen uns geschaffen haben, was zu mehr Arbeitsplätzen und niedrigeren Preisen führen könnte. Es ist nun an den Unternehmen und unseren Bürgerinnen und Bürgern, die neuen Handelsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Wir zählen auch auf unsere Mitgliedstaaten und hoffen, dass sie diese Botschaft überall verbreiten“, sagte Malmström.

Kernpunkte des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens

Bei den Agrarausfuhren der EU wird das Abkommen insbesondere Folgendes bewirken:

  • Beseitigung der japanischen Zölle auf viele Käsesorten, wie Gouda und Cheddar (derzeitiger Zollsatz: 29,8 Prozent), aber auch auf Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 Prozent)
  • voraussichtlich erhebliche Steigerung der Rindfleischausfuhren der EU nach Japan; bei Schweinefleisch zollfreie Ausfuhr von verarbeitetem Fleisch und nahezu zollfreie Ausfuhr von Frischfleisch
  • Schutz von über 200 hochwertigen europäischen Agrarerzeugnissen (sogenannten geografischen Angaben) in Japan sowie Schutz einer Auswahl japanischer geografischer Angaben in der EU

Mit dem Abkommen wird ferner die Öffnung der Dienstleistungsmärkte sichergestellt, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, elektronischer Handel, Telekommunikation und Verkehr.

Außerdem

  • wird für EU-Unternehmen der Zugang zu den großen Beschaffungsmärkten von 54 japanischen Großstädten vereinfacht, und es werden Hindernisse für die Vergabe öffentlicher Aufträge im wirtschaftlich bedeutenden Eisenbahnsektor auf nationaler Ebene beseitigt;
  • wird besonderen Anliegen der EU Rechnung getragen, wie etwa in der Automobilbranche, wo Übergangszeiträume von bis zu sieben Jahren bis zum Wegfall der Zölle vorgesehen sind.

Das Abkommen enthält auch ein umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung und setzt höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz. Es stärkt das Engagement der EU und Japans in Sachen nachhaltige Entwicklung und Klimawandel und sorgt für einen vollumfänglichen Schutz öffentlicher Dienstleistungen.

In Bezug auf den Datenschutz haben die EU und Japan am 23. Januar 2019 Beschlüsse verabschiedet, die dafür sorgen, dass personenbezogene Daten ungehindert und sicher zwischen den beiden Partnern fließen können. Es wurde vereinbart, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als „gleichwertig“ anzuerkennen, wodurch der weltweit größte Raum für sicheren Datenverkehr geschaffen wird.

Die nächsten Schritte

Die Verhandlungen mit Japan über Investitionsschutzstandards und die Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten werden fortgesetzt, wobei für März 2019 ein Treffen der Verhandlungsführer geplant ist. Im Sinne ihres gemeinsamen Bekenntnisses zur Schaffung eines stabilen und sicheren Investitionsumfelds in Europa und Japan sind beide Seiten fest entschlossen, bei den Verhandlungen zum Investitionsschutz so schnell wie möglich zu einer Einigung zu gelangen.

Weitere Informationen:

MEMO über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Spezielle Website mit Factsheets zu einzelnen Themen, dem Text des Handelsabkommens, Erfahrungsberichten von Exporteuren und einer interaktiven Karte der nach Japan exportierenden Unternehmen in der EU

Abkommen über eine strategische Partnerschaft

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Januar 2019
Autor
Vertretung in Deutschland