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Vertretung in Deutschland
Presseartikel18. Mai 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU kämpft für Stärkung der Grundrechte

Was die EU im Jahr 2016 unternommen hat, um die Grundrechte in der EU zu stärken und wie diese Grundrechte in einer Reihe von EU-Politikbereichen und in den Mitgliedstaaten angewendet werden, hat die EU-Kommission heute (Donnerstag) in einem Bericht...

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(18.05.2017) - Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte ergänzend hinzu: Die Europäische Kommission ist in allen Bereichen des EU-Rechts tätig, um den Schutz der Grundrechte in ganz Europa zu gewährleisten. Dazu gehören der Schutz der Rechte des Kindes, die Stärkung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten, die Verbesserung der Rechte der Verbraucher und die Gewährleistung der grundlegenden Voraussetzungen auch für Menschen, die um Asyl nachsuchen oder den Migrantenstatus haben. Wir müssen uns weiter dafür einsetzen, dass jeder Mann und jede Frau in Europa diese Rechte in Anspruch nehmen kann. Die Grundrechte gelten für alle.“

2016 hat die EU unter anderem wichtige Schritte unternommen, um Kinder in grenzüberschreitenden Streitsachen zu schützen. Außerdem hat sie eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, einen Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet erstellt und den Dialog mit den Mitgliedstaaten über das Thema Rechtsstaatlichkeit fortgesetzt.

Mit der endgültigen Annahme der Datenschutzreform im April 2016 wurde ein einheitliches Regelwerk eingeführt, das einen leichteren Zugang der Betroffenen zu ihren eigenen personenbezogenen Daten ermöglicht, das Recht auf Datenübertragbarkeit verankert sowie das „Recht auf Vergessenwerden“ und bestimmte Rechte im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten präzisiert.

Des Weiteren hat die Kommission das Datenschutzrecht-Übereinkommen EU-US-Datenschutzschild und das Datenschutz-Rahmenabkommen abgeschlossen, um personenbezogene Daten europäischer Bürger, die in die USA übermittelt werden, besser zu schützen. Das Recht auf ein faires Verfahren wurde 2016 konkret umgesetzt, indem Richtlinien über die Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung, über die Prozesskostenhilfe sowie über den Schutz der Verfahrensrechte von Kindern verabschiedet wurden (weitere Einzelheiten hier).

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich. Die Bestimmungen der Charta richten sich in erster Linie an die EU-Organe und nur dann an die Mitgliedstaaten, wenn diese Unionsrecht umsetzen.

Die Kommission arbeitet mit den zuständigen Behörden auf nationaler, lokaler und europäischer Ebene daran, die Menschen besser über ihre Grundrechte aufzuklären und sie darüber zu informieren, wo sie Hilfe finden können, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Die Kommission stellt über das Europäische Justiz-Portal praktische Informationen über diese Rechte bereit und hat mit Bürgerbeauftragten, Gleichstellungseinrichtungen und Menschenrechtsinstitutionen einen Dialog über die Bearbeitung von Beschwerden über Grundrechtsverletzungen eingeleitet.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Der Bericht, der auch in deutscher Sprache vorliegt.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland