Im Vergleich zum IPA I und IPA II wird das neue Instrument Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nord-Mazedonien, Serbien und die Türkei mit einem Gesamtbudget von 14,162 Mrd. Euro (zu laufenden Preisen) für den Zeitraum 2021-2027, rückwirkend ab dem 1. Januar 2021, unterstützen.
Das IPA III hat einen politikgesteuerten Ansatz:
- Konzentration auf Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundwerte;
- Stärkung der demokratischen Institutionen und Reform der öffentlichen Verwaltung;
- Förderung der wirtschaftlichen Governance;
- Reformen in Richtung Wettbewerbsfähigkeit.
Mit dem neuen Instrument verstärkt die Europäische Union die Lenkungswirkung der Heranführungshilfen, da sie auf thematische Prioritäten und nicht auf länderspezifische Mittelzuweisungen ausgerichtet sind. Dies ermöglicht es, Reformfortschritte zu belohnen und flexibler auf die sich entwickelnden Bedürfnisse der Partner auf ihrem Weg zum Beitritt zu reagieren.
Weitere Informationen:
Vollständige Pressemitteilung vom 2. Juni 2021
Factsheet zum Instrument für Heranführungshilfe (IPA III)
Pressekontakt: fabian [dot] weberec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber), Tel.: +49 (30) 2280 2250
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Juni 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland