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Vertretung in Deutschland
Presseartikel7. Oktober 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Kartellwächter prüfen geplante Gemeinschaftsunternehmen von Boeing und Embraer

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um die geplante Gründung von zwei Gemeinschaftsunternehmen der Flugzeughersteller Boeing und Embraer nach der EU-Fusionskontrollverordnung zu prüfen. Die Kommission befürchtet...

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Verkehrsflugzeugmärkte müssen gut funktionieren, damit den Kunden innovative und effiziente Produkte zu einem fairen Preis angeboten werden. Daher wollen wir durch die eingehende Prüfung verhindern, dass Zusammenschlüsse auf diesen Märkten den wirksamen Preiswettbewerb und die Produktentwicklung erheblich beeinträchtigen.“

Das Vorhaben umfasst

(i) die Gründung eines allein von Boeing kontrollierten Gemeinschaftsunternehmens, das das weltweite Verkehrsflugzeuggeschäft von Embraer (Produktentwicklung, Produktion, Vermarktung, Dienstleistungen) übernehmen würde, sowie

(ii) die Gründung eines von den beteiligten Unternehmen gemeinsam kontrollierten Gemeinschaftsunternehmens, das für die Vermarktung des Militärflugzeugs Embraer KC-390 zuständig wäre.

Boeing und Embraer stehen vor allem auf den Märkten für Verkehrsflugzeuge miteinander im Wettbewerb. Boeing ist neben Airbus einer der beiden führenden weltweit tätigen Hersteller von Verkehrsflugzeugen, insbesondere von Schmalrumpfflugzeugen und von Großraumflugzeugen. Auf dem Markt für Schmalrumpfflugzeuge (Flugzeuge mit 100 bis 225 Sitzen) bietet Boeing die 737-MAX-Flugzeugfamilie an. Embraer ist der führende weltweit tätige Hersteller von Regionalflugzeugen und bedient mit seiner E2-Flugzeugfamilie sowohl den Regionalflugzeugmarkt (Flugzeuge mit weniger als 100 Sitzen) als auch das untere Ende des Schmalrumpf-Flugzeugmarktes.

Die vorläufigen Wettbewerbsbedenken der Kommission

Die Kommission hat beim derzeitigen Stand Bedenken, dass Embraer im Zuge des Vorhabens als drittgrößter weltweit tätiger Wettbewerber auf dem ohnehin bereits stark konzentrierten Markt für Verkehrsflugzeuge entfallen könnte. Potenzielle neue Marktteilnehmer aus China, Japan und Russland müssten offenbar hohe Markteintritts- und Expansionsschranken überwinden und könnten möglicherweise in den nächsten fünf oder gar zehn Jahren nicht denselben Wettbewerbsdruck ausüben wie derzeit Embraer. Das Vorhaben könnte deshalb höhere Preise und eine geringere Auswahl zur Folge haben.

Dies gilt insbesondere für die folgenden Marktsegmente:

  • Bei kleinen Schmalrumpf-Verkehrsflugzeugen (mit 100 bis 150 Sitzen) ist das Angebot von Boeing und Embraer offenbar zumindest teilweise auf dieselbe Nachfrage bzw. dieselben Kunden ausgerichtet. Die beiden Unternehmen, die von Airbus unter starken Wettbewerbsdruck gesetzt werden, liefern sich bei einer Reihe großer Beschaffungsaktionen weltweit und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in einem durch die Preise und andere Parameter betriebenen Wettbewerb ein Kopf-an-Kopf-Rennen.
  • Auf dem Gesamtmarkt für Schmalrumpfflugzeuge (mit 100 bis 225 Sitzen) hat Embraer seinen Kundenstamm sowie seine technischen und kommerziellen Kapazitäten zur Markteinführung neuer Flugzeugmodelle kontinuierlich ausgebaut. Trotz seines relativ kleinen Markanteils scheint Embraer auf die Marktführer Boeing und Airbus auch über das untere Segment der Flugzeuge mit 100 bis 150 Sitzen hinaus einen gewissen Preisdruck auszuüben. Das Vorhaben könnte deshalb zum Wegfall einer relativ kleinen, aber wichtigen Wettbewerbskraft auf dem konzentrierten Gesamtmarkt für Schmalrumpfflugzeuge führen.

Die Kommission wird nun die möglichen Auswirkungen des Vorhabens eingehend prüfen, um festzustellen, ob es zu einer erheblichen Verringerung des wirksamen Wettbewerbs führen dürfte.

Das Vorhaben wurde am 30. August 2019 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Boeing und Embraer haben während des Vorprüfverfahrens keine Verpflichtungszusagen unterbreitet, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 20. Februar 2020, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Oktober 2019
Autor
Vertretung in Deutschland