Konkret warf die Kommission Ungarn in dem Verfahren u.a. vor, den Zugang zum Verfahren des internationalen Schutzes eingeschränkt, ein System der allgemeinen Inhaftierung von Personen, die diesen Schutz beantragen, geschaffen und illegal aufhältige Drittstaatsangehörige zwangsweise zu einem Landstreifen an der Grenze gebracht zu haben, ohne die in der Rückführungsrichtlinie enthaltenen Garantien zu beachten.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020
Mitschnitt: Kommissionssprecher zum EuGH-Urteil über Asylregeln in Ungarn
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17 Dezember 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland