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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 3. Juni 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

EU-Kommission begrüßt EuGH-Urteil zur Luftverschmutzung in Deutschland

Die Europäische Kommission begrüßt das heutige Urteil des Gerichtshofs der EU zur Luftqualität in deutschen Städten und wird eng mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten, damit die EU-weit gültigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2)...

Die Europäische Kommission hatte Deutschland und fünf weitere Länder im Jahr 2018 vor dem Gerichtshof verklagt; der Gerichtshof der Europäischen Union hat der Klage der Kommission gegen Deutschland heute vollumfänglich stattgegeben. In Deutschland wurden die NO 2-Grenzwerte seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2010 in 26 Gebieten anhaltend überstiegen, besonders betroffen waren die Großstädte Berlin, München, Hamburg, Köln, Stuttgart und Düsseldorf.

Die Europäische Union hat in den vergangenen drei Jahrzehnten ein umfassendes politisches Rahmenwerk zur Luftreinhaltung entwickelt, das darauf abzielt, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger durch Luftqualitätsstandards, die Reduzierung der Luftverschmutzung und die Regulierung der wichtigsten Verschmutzungsquellen zu schützen. Im Rahmen des Europäischen Grünen Deals hat sie zudem kürzlich ihren „Zero Pollution“-Aktionsplan vorgelegt, mit dem sie ein Null-Schadstoff-Ziel für Luft, Wasser und Böden anstrebt. Ein darin definiertes Etappenziel bis 2030 ist die Verbesserung der Luftqualität, um die Zahl der durch Schadstoffe in der Luft verursachten vorzeitigen Todesfälle um 55 Prozent zu verringern.

Hintergrund

In der EU gibt es laut der Europäischen Umweltagentur jährlich 400.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen Luftverschmutzung. Millionen Menschen leiden an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Luftverschmutzung hervorgerufen werden.

In den EU-Rechtsvorschriften über die Luftqualität (Richtlinie 2008/50/EG) sind Grenzwerte für Luftschadstoffe, darunter auch Stickstoffdioxid, festgelegt. Werden diese Grenzwerte überschritten, müssen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne verabschieden und durchführen, die geeignete Maßnahmen vorsehen, um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden.

Die möglichen Maßnahmen zur Senkung von Schadstoffemissionen umfassen die Verringerung des Verkehrsaufkommens insgesamt, die Verwendung anderer Brennstoffe, den Übergang zu Elektrofahrzeugen und/oder die Anpassung des Fahrverhaltens. In diesem Zusammenhang ist die Senkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Luftqualitätsnormen der EU. Es ist zwar Sache der EU-Staaten selbst, die geeigneten Abhilfemaßnahmen zu wählen. In jedem Fall sind aber deutliche Anstrengungen erforderlich, um die EU-Vorschriften einzuhalten und die menschliche Gesundheit zu schützen.

Weitere Informationen:

Pressemeldung des EuGH

Urteil des EuGH

Website zur EU-Luftqualitätspolitik

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu ( Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Juni 2021
Autor
Vertretung in Deutschland