
(15.06.2017) – Die Einigung sieht vor, die Finanzhilfe an strikte Auflagen zu koppeln. So müssen Fortschritte bei dem am 7. November 2016 genehmigte neue Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF) erkennbar werden. Ferner muss die Umsetzung von in dem Memorandum of Understanding festgeschriebenen Politikreformen erfolgen.
Die schlechte wirtschaftliche Lage der Nachbarländer hat die Situation in der Republik Moldau noch verschärft. Eine verstärkte Handelstätigkeit durch das am 1. Juli 2016 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen, durch das eine vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) geschaffen wurde, konnte diese Schwäche nur teilweise ausgleichen.
Makrofinanzhilfen sind ein in Ausnahmesituationen eingesetztes Krisenbewältigungsinstrument der EU zur Unterstützung benachbarter Partnerländer. Sie werden ergänzend zu Hilfen des IWF gewährt. Makrofinanzhilfedarlehen werden über EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten finanziert. Die aufgenommenen Mittel werden anschließend zu ähnlichen finanziellen Konditionen an die begünstigten Länder weitergereicht. Die MFA- Zuschüsse stammen aus dem EU-Haushalt.
Die neue Finanzhilfe soll in den Jahren 2017 und 2018 in drei Tranchen ausgezahlt werden.
Weitere Informationen:
Mitteilung über die Zustimmung des Rats
Makrofinanzhilfe der Europäischen Kommission für die Republik Moldau
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. Juni 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland