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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Oktober 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-Kommission begrüßt Vereinbarung über neue Antidumping-Methodik

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich gestern (Dienstag) in Straßburg über die von der EU-Kommission im November 2016 vorgelegten Änderungen von Antidumping- und Antisubventionsvorschriften geeinigt. Die...

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Nach der Sitzung in Straßburg sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: „Europa steht für offenen und fairen Handel. Doch wie ich immer wieder gesagt habe: Wir sind keine naiven „Freihändler“. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass wir mit unseren Rechtsvorschriften die Möglichkeit haben sicherzustellen, dass unsere Unternehmen unter denselben Wettbewerbsbedingungen agieren können. Gleichzeitig müssen wir natürlich das auf multilateralen Regeln basierende Handelssystem verteidigen. Es geht hier nicht um ein Land im Besonderen, sondern darum, sicherzustellen, dass wir die Mittel haben, Maßnahmen gegen unlauteren Wettbewerb und Dumping von Produkten auf dem EU-Markt zu ergreifen, was zur Vernichtung von Arbeitsplätzen führt. Unseren Worten müssen entschlossene Maßnahmen folgen. Und genau das erwarten unsere Unternehmen und Bürger von uns. Ich spreche dem Europäischen Parlament und unseren Regierungen meine Anerkennung dafür aus, dass sie diese Erwartungen erfüllt haben.“

„Wir glauben, dass mit den heute vereinbarten Änderungen der Rechtsvorschriften die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU gestärkt werden. Unsere Industrie in Europa ist somit gut gerüstet, um dem unlauteren Wettbewerb zu begegnen, dem sie sich jetzt und künftig durch gedumpte und subventionierte Einfuhren gegenübersieht. Eine neue Methodik für die Berechnung des Dumpings für Einfuhren aus Ländern, deren Volkswirtschaften erhebliche Verzerrungen aufweisen, ist von wesentlicher Bedeutung, um den Realitäten im heutigen internationalen Handelsumfeld zu begegnen. Die Kommission hat wiederholt die Bedeutung eines freien, aber fairen Handels unterstrichen, und mit der heutigen Vereinbarung wird diese Ansicht bekräftigt. Die Verhandlungen waren bisweilen hart und befassten sich mit einigen heiklen Fragen. Doch die Geschwindigkeit, mit der über diesen Rechtsakt eine Einigung erzielt wurde, ist ein Beleg für unsere Zusage, für die EU wirksame Instrumente zu schaffen, mit denen gegen unlautere Praktiken im internationalen Handel vorgegangen werden kann. Mit dem heutigen erfolgreiches Ergebnis verfügt die EU über eine Antidumping-Methodik, mit der mögliche Marktverzerrungen ausführender Volkswirtschaften direkt angegangen werden können“, fügte Handelskommissarin Malmström an.

Mit dem neuen Rechtsakt wird eine neue Methodik für die Berechnung von Dumpingspannen für Einfuhren aus Ländern eingeführt, die im Falle erheblicher Marktverzerrungen oder einer umfassenden staatlichen Beeinflussung der Wirtschaft zum Zuge kommt. Die Regeln sind länderneutral und entsprechen uneingeschränkt den WTO-Verpflichtungen der EU.

Darüber hinaus beinhaltet die Vereinbarung Änderungen, mit denen die EU-Antisubventionsvorschriften gestärkt werden, sodass künftig auch etwaige neue Subventionen, die im Laufe einer Untersuchung bekannt werden, geprüft und bei der Festsetzung des endgültigen Zolls berücksichtigt werden können.

Die neuen Regeln gelten nur für Fälle, die nach Inkrafttreten des Rechtsakts eingeleitet werden. Der Rechtsakt gewährleistet zudem einen Übergangszeitraum, in dem alle derzeit geltenden Antidumpingmaßnahmen sowie laufende Untersuchungen weiterhin den bestehenden Rechtsvorschriften unterliegen.

Bei der Ermittlung von Verzerrungen sollen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, unter anderem staatliche Politik und Einflussnahme, ausgeprägte Präsenz staatseigener Betriebe, Diskriminierung zugunsten heimischer Unternehmen und mangelnder Unabhängigkeit des Finanzsektors. Die Kommission kann Berichte für Länder oder Wirtschaftszweige erstellen, in denen Verzerrungen aufgezeigt werden. Die in diesen Berichten gesammelten Belege stehen dann für künftige Untersuchungen zur Verfügung. Bei der Einreichung von Beschwerden kann sich die Industrie auf derartige Berichte der Kommission zur Untermauerung ihres Falls in Bezug auf Länder verlassen, in denen Verzerrungen vorliegen.

Der Rechtsakt dürfte noch vor Ende dieses Jahres in Kraft treten.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Commission welcomes agreement on new anti-dumping methodology

Handelspolitische Schutzinstrumente

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Oktober 2017
Autor
Vertretung in Deutschland