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Vertretung in Deutschland
Presseartikel18. April 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

EU-Kommission empfiehlt Abschluss von Abkommen mit Japan und Singapur

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) den EU-Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Verhandlungen über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan sowie über das Handels- und das Investitionsabkommen mit Singapur vorgelegt. Dies ist der erste...

Beide Abkommen werden Unternehmen wie auch den Bürgerinnen und Bürgern in Europa beträchtliche Chancen eröffnen. „Durch die Wirtschaftspartnerschaft mit Japan wird ein Wirtschaftsraum mit 600 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern entstehen, auf den ein Drittel des weltweiten BIP entfällt. Das Abkommen birgt ein noch nie da gewesenes wirtschaftliches Potenzial. Singapur ist für Europa bereits jetzt ein Tor nach Südostasien. Mit den neuen Abkommen wollen wir unseren Handel mit der Region kräftig ankurbeln. Japan und Singapur sind beide auch wichtige Partner an unserer Seite, wenn es darum geht, uns für Multilateralismus und starke internationale Organisationen einzusetzen“, fügte Handelskommissarin Cecilia Malmström an.

Handelspartnerschaft mit Japan die umfassendste, die je von der EU ausgehandelt wurde

Das Abkommen mit Japan begründet die umfassendste bilaterale Handelspartnerschaft, die jemals von der Europäischen Union ausgehandelt wurde. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird die Zusammenarbeit zwischen Europa und Japan in vielen Bereichen stärken, das gemeinsame Engagement beider Partner für eine nachhaltige Entwicklung untermauern und als erstes Handelsabkommen überhaupt ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen enthalten.

Mit dem Abkommen werden nicht nur die meisten Zölle abgeschafft, die den nach Japan exportierenden EU-Unternehmen jährlich Kosten in Höhe von 1 Mrd. Euro verursachen, sondern auch eine Reihe überkommener regulatorischer Hindernisse wie etwa Doppelprüfungen und Doppelbürokratie beseitigt. Das Abkommen wird den japanischen Markt mit seinen 127 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern für wichtige Agrarausfuhren aus der EU öffnen, den Schutz von über 200 regionaltypischen europäischen Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen (den sogenannten „geografischen Angaben“) in Japan gewährleisten und die Exportchancen der EU in einer Reihe weiterer Sektoren verbessern. So werden etwa künftig bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in vielen japanischen Städten auch europäische Unternehmen Angebote einreichen können.

Im Übrigen befinden sich die EU und Japan auch in der Abschlussphase der Verhandlungen über ein Abkommen über eine strategische Partnerschaft. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens werden die politischen Beziehungen zwischen beiden Seiten weiter ausgebaut werden, indem der politische Dialog intensiviert, gemeinsame Werte und Grundsätze bekräftigt und eine engere Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen auf bilateraler Ebene und in multilateralen Foren ermöglicht werden.

Singapur ist für Unternehmen aus der EU Drehscheibe für den Pazifikraum

Das Handelsabkommen und das Investitionsabkommen mit Singapur sind die ersten Abkommen, die die EU mit einem Mitglied des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) geschlossen hat. Innerhalb des ASEAN ist Singapur der bei Weitem größte Handelspartner der EU, wobei das Volumen des bilateralen Warenhandels 53,3 Mrd. EUR (2017) und das des bilateralen Dienstleistungshandels 44,4 Mrd. Euro (2016) beträgt. Über 10 000 Unternehmen aus der EU sind in Singapur niedergelassen und nutzen es als Drehscheibe, um die gesamte Pazifikregion zu bedienen. Mit den jetzt geschlossenen Abkommen hat die EU somit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Festlegung anspruchsvoller Standards und Regeln für den wichtigen und rasch wachsenden südostasiatischen Raum getan. Die Abkommen sind zudem der erste Baustein eines künftigen interregionalen Handels- und Investitionsabkommens zwischen EU und ASEAN. Singapur ist bereits heute für Europa der Investitionsstandort Nummer eins in Asien, und die Investitionstätigkeit zwischen beiden Seiten hat in den letzten Jahren rasch zugenommen. Im Jahr 2016 beliefen sich die bilateralen Investitionsbestände auf 256 Mrd. Euro.

Die Handelsabkommen bieten nicht nur gewaltige wirtschaftliche Chancen, sondern enthalten darüber hinaus umfassende Kapitel zum Thema Handel und nachhaltige Entwicklung, mit denen höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz gesetzt, gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz vorangebracht und ein vollumfänglicher Schutz öffentlicher Dienstleistungen gewährleistet werden.

Nächste Schritte

Sobald sie vom Rat genehmigt wurden, werden die Abkommen dem Europäischen Parlament übermittelt. Angestrebt wird, dass die Handelsabkommen mit Japan und Singapur noch vor Ende des Mandats der jetzigen Europäischen Kommission im Jahr 2019 in Kraft treten. Das Investitionsschutzabkommen mit Singapur muss auch noch das Ratifizierungsverfahren auf Ebene der Mitgliedstaaten durchlaufen.

Gleichzeitig werden die Verhandlungen mit Japan über Investitionsschutzstandards und die Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten fortgeführt. Im Sinne ihres gemeinsamen Bekenntnisses zur Schaffung eines stabilen und sicheren Investitionsumfelds in Europa und Japan sind beide Seiten fest entschlossen, bei den Verhandlungen zum Investitionsschutz so schnell wie möglich zu einer Einigung zu gelangen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung: Handel: Europäische Kommission schlägt Unterzeichnung und Abschluss der Abkommen mit Japan und Singapur vor

Website zum Abkommen EU-Japan

Factsheet: Zentrale Elemente des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan

Website zu den Abkommen EU-Singapur

Factsheet: Zentrale Elemente des Handelsabkommens und des Investitionsabkommens zwischen der EU und Singapur

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. April 2018
Autor
Vertretung in Deutschland