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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. Mai 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

EU-Kommission empfiehlt: Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien aufnehmen

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) in ihren jährlichen Fortschrittsberichten für den westlichen Balkan und die Türkei zusammen mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen mit diesen Partnerländern veröffentlicht. Nordmazedonien und Albanien setzen...

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini und Johannes Hahn, EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, betonten vor Journalisten in Brüssel, dass eine glaubwürdige Erweiterungspolitik eine geostrategische Investition in Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wirtschaftswachstum in ganz Europa darstelle.

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini und Johannes Hahn, EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, betonten vor Journalisten in Brüssel, dass eine glaubwürdige Erweiterungspolitik eine geostrategische Investition in Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wirtschaftswachstum in ganz Europa darstelle.

„Der westliche Balkan gehört zu Europa und wird Teil der Zukunft der EU, einer stärkeren, stabilen und geeinten Europäischen Union sein. Das vergangene Jahr war in der gesamten Region ein Jahr des positiven Wandels. Albanien und Nordmazedonien haben sich entschieden für Fortschritte auf dem Weg in die EU eingesetzt und Ergebnisse erzielt, die konkret sind und nicht rückgängig gemacht werden dürfen. Auf dieser Grundlage empfehlen wir heute, dass der Rat Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien aufnimmt. Die Erweiterungspolitik der Europäischen Union ist eine Investition in Frieden, Sicherheit, Wohlstand und Stabilität in Europa“, sagte Federica Mogherini.

„Albanien und Nordmazedonien haben die Chance der neu belebten Erweiterungsagenda ergriffen und Reformen durchgeführt“, sagte Johannes Hahn. „Nordmazedonien setzte nicht nur seine ambitionierte Reformagenda weiter um, sondern erreichte auch ein historisches Abkommen mit Griechenland, mit dem ein seit 27 Jahren andauernder Namensstreit beigelegt wurde – ein Beispiel für die gesamte Region und darüber hinaus. Albanien führt tiefreifende Reformen durch, insbesondere eine umfassende Umgestaltung seiner Justiz. All diese Bemühungen zeugen von der Anziehungskraft der Europäischen Union.“

Eine feste und glaubwürdige Beitrittsperspektive für den Westbalkan ist nach wie vor unerlässlich, um den Wandel voranzutreiben, die Aussöhnung zu unterstützen, Stabilität in die Region zu exportieren und die Werte, Normen und Standards der EU zu fördern. Die Strategie der Kommission für den westlichen Balkan vom Februar 2018 führte zu einem erneuerten Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten und erzeugte eine neue Dynamik in der gesamten Region. Ein Jahr später haben die Partner konkrete Fortschritte erzielt und ihr Engagement für die europäische Perspektive unter Beweis gestellt, wenngleich die Umsetzung der Reformen insgesamt unterschiedlich verläuft.

Albanien und Nordmazedonien haben die Chance ergriffen und insbesondere in den Bereichen, die vom Rat im Juni 2018 als wichtig eingestuft wurden, Reformen durchgeführt. Da wesentliche Fortschritte erzielt wurden und die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind, hat die Kommission heute empfohlen, dass der Rat nun Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien aufnimmt.

Die Kommission legte heute ferner ihre Stellungnahme zum Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union sowie einen Analysebericht vor, in dem erstmals die Lage in dem Land anhand aller für die EU-Mitgliedstaaten geltenden Standards überprüft wird. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden sollten, sobald Bosnien und Herzegowina die Kriterien für die Mitgliedschaft in der EU und insbesondere die politischen Kriterien, die die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung verlangen, im erforderlichen Maße erfüllt. Bosnien und Herzegowina wird seinen rechtlichen und institutionellen Rahmen grundlegend verbessern müssen, um sicherzustellen, dass es einer Reihe von spezifischen Prioritäten in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Reform der öffentlichen Verwaltung gerecht wird. Die Stellungnahme – ein Fahrplan für umfassende Reformen in diesen entscheidenden Bereichen – ist ein Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina, der der Integration des Landes in die EU neue Impulse verleiht.

Türkei

Die Türkei ist ein wichtiger Partner der EU und Kandidat für den Beitritt. Der Dialog und die Zusammenarbeit, auch auf höchster Ebene, in wichtigen Bereichen von gemeinsamem Interesse wurden fortgesetzt, unter anderem durch eine wirksame Kooperation bei der Migration und bei der Unterstützung syrischer Flüchtlinge. Allerdings hat sich die Türkei weiter von der Europäischen Union weg bewegt, vor allem durch Rückschritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sowie durch die Schwächung des Prinzips der Kontrollen und Gegenkontrollen im politischen System infolge von Verfassungsänderungen. Im Juni 2018 stellte der Rat einstimmig fest, dass die Beitrittsverhandlungen praktisch zum Stillstand gekommen sind und es nicht in Betracht gezogen werden kann, weitere Verhandlungskapitel zu eröffnen oder zu schließen. An den dieser Bewertung zugrunde liegenden Fakten hat sich nichts geändert.

Nächste Schritte

Der Rat prüft nun die Empfehlungen der Kommission und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Erweiterungsprozess

Die derzeitige Erweiterungsagenda betrifft die Partner des westlichen Balkans und die Türkei. Beitrittsverhandlungen wurden bereits mit den folgenden Kandidatenländern aufgenommen: Montenegro (2012), Serbien (2014), Türkei (2005). Nordmazedonien ist seit 2005 Kandidatenland und Albanien seit 2014. Bosnien und Herzegowina (Antrag auf Beitritt zur EU im Februar 2016) und das Kosovo (Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen trat im April 2016 in Kraft) sind potenzielle Beitrittskandidaten.

Der EU-Beitrittsprozess beruht nach wie vor auf festen Kriterien, einer fairen und strikten Konditionalität sowie auf dem Grundsatz der Beurteilung nach den eigenen Leistungen. Voraussetzung für den Beitritt zur EU ist die Umsetzung komplexer Reformen in einem schwierigen Umfeld, ein Ziel, das sich nur langfristig verwirklichen lässt. Damit der Prozess voranschreiten kann, müssen die Beitrittskandidaten vorrangig dafür sorgen, dass sie noch zügiger echte und nachhaltige Ergebnisse in den folgenden entscheidenden Bereichen erreichen: Rechtsstaatlichkeit, Justizreform, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Sicherheit, Grundrechte, Funktionieren der demokratischen Institutionen und Reform der öffentlichen Verwaltung sowie wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit.

Außerdem muss der westliche Balkan nach dem Vorbild des historischen Abkommens zwischen Nordmazedonien und Griechenland Fortschritte bei der Aussöhnung, den gutnachbarlichen Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit erzielen.

Die Strategie für den Westbalkan hat den Beziehungen zwischen der EU und dem Westbalkan neue Impulse verliehen. Die Strategie konzentriert sich auf Bereiche, in denen weitere Reformen und Anstrengungen seitens der Partner des Westbalkans erforderlich sind, sowie auf die verstärkte Unterstützung der EU für die Region. Diese Unterstützung umfasst eine Reihe spezifischer Verpflichtungen, die in sechs Leitinitiativen zusammengefasst sind.

Seit der Annahme der Strategie hat sich die EU darauf konzentriert, ihren Verpflichtungen durch verstärktes politisches Engagement nachzukommen, die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich sowie die Verbindungen zwischen dem Westbalkan und der EU und ihren Einrichtungen zu stärken, einen breiteren Zugang zu Finanzmitteln und technischer Hilfe zu gewähren und die finanzielle Unterstützung der EU im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA), die allein 2018 eine jährliche Mittelzuweisung von mehr als 1,1 Mrd. Euro für den Westbalkan vorsah, neu auszurichten.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Reformen im westlichen Balkan und in der Türkei: jährliche Bewertungen und Empfehlungen

Die Mitteilung der EU-Kommission

Die Pressekonferenz ist abrufbar auf Europe by Satellite

Zu den einzelnen Ländern:

Montenegro: MEMO; Bericht

Serbien: MEMO; Bericht

Türkei: MEMO; Bericht

Nordmazedonien: MEMO; Bericht

Albanien: MEMO; Bericht

Bosnien und Herzegowina: MEMO; Stellungnahme

Kosovo: MEMO; Bericht

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Mai 2019
Autor
Vertretung in Deutschland