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Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. Januar 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-Kommission evaluiert beihilferechtliche Vorschriften

Die Kommission hat vor, sieben Rechtsakte aus dem Bereich des Beihilferechts, die eigentlich 2020 auslaufen sollten, um zwei Jahre zu verlängern. Zudem hat sie heute eine Evaluierung dieser und weiterer Beihilfevorschriften eingeleitet, um zu...

Auf der Grundlage der neuen Vorschriften können die Mitgliedstaaten Beihilfen zur Förderung von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung rasch durchführen, und die Kommission kann ihre Beihilfenkontrolle auf die potenziell für den Wettbewerb am schädlichsten Maßnahmen konzentrieren. Mehr als 97 Prozent aller Beihilfemaßnahmen können von den Mitgliedstaaten inzwischen durchgeführt werden, ohne der Kommission vorab zur Genehmigung vorgelegt zu werden. Im Rahmen ihrer Modernisierungspolitik hat die Kommission seit 2013 zahlreiche Beihilfevorschriften überarbeitet.

Ein Teil der im Rahmen dieser Modernisierung erlassenen Bestimmungen läuft Ende 2020 aus. Andere Vorschriften dieses Modernisierungspakets gelten unbefristet. Um Berechenbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig eine künftige Aktualisierung des Beihilferecht-Modernisierungspakets vorzubereiten, wird die Kommission zweierlei Maßnahmen treffen.

Zum einen gedenkt sie die 2020 auslaufenden Regelungen um zwei Jahre (bis Ende 2022) zu verlängern. Dabei geht es um folgende Vorschriften:

Zweitens wird sie im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung eine Evaluierung dieser und anderer im Zuge der Modernisierung erlassenen Rechtsakte vornehmen. Diese Evaluierung wurde heute eingeleitet Sie wird in Form einer „Eignungsprüfung“ durchgeführt. Auf ihrer Grundlage soll bewertet werden, ob sie künftig weiter verlängert oder aktualisiert werden. Die Evaluierung erstreckt sich auf folgende Rechtsakte, die alle Teil des beihilferechtlichen Modernisierungspakets waren:

Die Eignungsprüfung erstreckt sich zudem auf die Eisenbahnleitlinien und die Mitteilung über kurzfristige Exportkredite aus dem Jahr 2012. Diese Rechtsakte waren nicht Teil des Modernisierungspakets, aber ihre Evaluierung ist im Lichte der Gesamtentwicklung des EU-Rechts und der Fallpraxis der Kommission angezeigt.

Die Eignungsprüfung beinhaltet eine interne Analyse der Kommission sowie öffentliche Konsultationen und, in einigen Fällen, Studien externer Berater oder gezielte Konsultationen bestimmter Interessenträger. Die Ergebnisse werden in einer Arbeitsunterlage der Kommission zusammengefasst.

Hintergrund

Entsprechend den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung bewertet die Kommission, ob bestimmte Rechtsvorschriften, Strategien und Ausgabenprogramme ihren Zweck erfüllen und bei möglichst geringem Kostenaufwand die gewünschten Änderungen für die europäischen Bürger/-innen und Unternehmen gebracht haben. Die Ergebnisse dieser Bewertung fließen in die Entscheidung über eine etwaige Weiterführung oder Änderung der betreffenden Maßnahmen ein.

Bei den Eignungsprüfungen wird untersucht, ob der betreffende regulatorische Rahmen seinen Zweck für den entsprechenden Politikbereich erfüllt. Ihr Ziel ist es, Wirksamkeit, Effizienz, Stimmigkeit, Kohärenz, Relevanz und europaweiten Mehrwert für spezifische Teile des Besitzstands der EU zu bewerten und aufgrund dessen eine bessere bzw. intelligentere Gesetzgebung zu fördern, damit diese den heutigen und künftigen Herausforderungen standhält und einen Beitrag zur Verbesserung der Umsetzung leistet. Es sollen u. a. etwaige Fälle von übermäßigem Verwaltungsaufwand, Überlappungen, Lücken, Inkonsistenzen und/oder mittlerweile veraltete Maßnahmen erkannt werden, die mit der Zeit entstanden sein könnten, und kumulative Auswirkungen der Rechtsvorschriften und Tätigkeiten der EU berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Prüfung sollen als Grundlage dienen, um politische Schlussfolgerungen über die Wirksamkeit von EU-Rechtsvorschriften ziehen und mögliche Überlegungen zur Zukunft des betreffenden Rechtsrahmens einleiten zu können.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Januar 2019
Autor
Vertretung in Deutschland