Ziel der Überarbeitung sei es, die Vorschriften an die Marktentwicklungen anzupassen, die die Funktionsweise der Weltwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren verändert haben, etwa im Zuge des Wachstums des elektronischen Handels und der Online-Plattformen. Die Interessenträger werden aufgefordert, bis zum 17. September 2021 zu den beiden Entwürfen Stellung zu nehmen.
Die Beiträge werden in die neuen Vorschriften einfließen, die am 1. Juni 2022 in Kraft treten sollen.
Die Entwürfe der überarbeiteten Vertikal-GVO und Vertikal-Leitlinien beruhen auf einem umfassenden Überarbeitungsverfahren, das im Oktober 2018 eingeleitet wurde. Im Rahmen der Überarbeitung sollen bestimmte Bereiche der gegenwärtigen Regelwerke, die laut der Evaluierung nicht klar genug formuliert sind, Lücken aufweisen oder angesichts der jüngsten Marktentwicklungen nicht mehr aktuell sind, angepasst werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen
Wie in dem erläuternden Vermerk zum Entwurf der überarbeiteten Vertikal-GVO und Vertikal-Leitlinien ausführlicher dargelegt, zielen die vorgeschlagenen Änderungen darauf ab,
- den in der Vertikal-GVO vorgesehenen geschützten Bereich („Safe Harbour“) an den geänderten Anwendungsbereich der Verordnung anzupassen. Dies betrifft die vier Bereiche zweigleisiger Vertrieb, Paritätsverpflichtungen, Beschränkungen des aktiven Verkaufs und bestimmte indirekte Maßnahmen zur Beschränkung des Online-Verkaufs;
- Interessenträgern aktuelle Orientierungshilfe für ein durch die Zunahme des elektronischen Handels und der Online-Plattformen geprägtes neues Unternehmensumfeld bereitzustellen und eine einheitlichere Anwendung der Vorschriften für vertikale Vereinbarungen in der gesamten EU zu gewährleisten. Insbesondere werden die Anwendung der Vertikal-GVO und der Vertikal-Leitlinien auf Beschränkungen des Online-Verkaufs und von Online-Werbung klarer formuliert und spezifische Regeln und Hinweise für die Plattformwirtschaft eingeführt;
- die Befolgungskosten für die Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu senken, indem Bestimmungen, die besonders komplex und schwer umzusetzen sind, vereinfacht und klarer gefasst werden.
Die nächsten Schritte
Die Interessenträger werden aufgefordert, bis zum 17. September 2021 zu den beiden Entwürfen Stellung zu nehmen.
Weitere Informationen, einschließlich Anweisungen zur Einreichung von Beiträgen, sind hier abrufbar.
Auf Grundlage der im Rahmen der Folgenabschätzungsphase gesammelten Erkenntnisse einschließlich der Stellungnahmen der Interessenträger zu den Entwürfen der überarbeiteten Vertikal-GVO und Vertikal-Leitlinien wird die Kommission die Folgenabschätzung fertigstellen und die heute veröffentlichten Entwürfe überarbeiten, damit die neuen Vorschriften bis zum Enddatum der bislang geltenden Regelwerke vorliegen.
Weitere Informationen:
Die vollständige Pressemitteilung mit Hintergrundinformationen
Pressekontakt: katrin [dot] ABELE
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frage
erlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. Juli 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland