Die Europäische Kommission hat bei der Welthandelsorganisation (WTO) Konsultationen über die vorläufigen Antidumpingmaßnahmen Chinas gegenüber den Einfuhren von Weinbrand aus der EU beantragt. Mit diesem Schritt bringt die EU ihre feste Überzeugung zum Ausdruck, dass die vorläufigen Maßnahmen Chinas gegen Weinbrand aus der EU nicht mit den WTO-Regeln im Einklang stehen.
Handelskommissar Valdis Dombrovskis betonte: „Die EU nimmt jeden unfairen oder fragwürdigen Einsatz von handelspolitischen Schutzinstrumenten gegen jegliche Sektoren unserer Wirtschaft sehr ernst. Indem die Kommission Konsultationen mit China über dessen vorläufige Antidumpingmaßnahmen für Weinbrand aus der EU beantragt, kommt sie ihrer Verpflichtung nach, unsere Industrie vor unbegründeten Anschuldigungen und dem Missbrauch von Handelsschutzmaßnahmen zu schützen.“
Verstoß gegen WTO-Kritierien
China hat weder eine drohende Schädigung seines Wirtschaftszweigs für Weinbrand noch einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der angeblich drohenden Schädigung und den Einfuhren von Weinbrand aus der EU nachgewiesen. Darüber hinaus hat China die Untersuchung auf der Grundlage unzureichender Beweise eingeleitet. Das verstößt gegen die Kriterien des WTO-Rechts.
Indem die EU bereits in der vorläufigen Phase ihre Ablehnung der WTO-widrigen Maßnahmen Chinas deutlich macht, unternimmt sie frühzeitig entschiedene Schritte, um die Interessen ihrer Industrie und Wirtschaft zu schützen.
Hintergrund
Die Kommission hat diese Untersuchung seit ihrer Einleitung sehr aufmerksam verfolgt und ihre Einwände gegen den fragwürdigen Charakter der Behauptungen Chinas und die anschließenden Maßnahmen wiederholt geltend gemacht.
Dieser Antrag ist der erste Schritt zur Einleitung eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens. China hat nun zehn Tage Zeit, um auf den Antrag der EU zu reagieren, damit beide Seiten sich auf ein geeignetes Format und Datum für die Konsultationen einigen können. Wird keine zufriedenstellende Lösung gefunden, könnte ein WTO-Panel ersucht werden, über den Fall zu entscheiden.
Weitere Informationen:
WTO-Fall zu chinesischen Maßnahmen gegen Weinbrand aus der EU
Erklärung der Kommission vom 8. Oktober 2024
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. November 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland