Die erste Konsultation soll zeigen, ob der bestehenden Rechtsrahmen für Krypto-Vermögenswerte (Krypto-Assets) geeignet ist. Diese Vermögenswerte schließen auch preisstabile Währungseinheiten, sogenannte „Stable Coins“, ein. Mit der zweiten Konsultation erbittet die Kommission von allen Interessierten Rückmeldung dazu, wie der bestehende Rechtsrahmen verbessert werden kann, um Informations- und Kommunikationstechnologien widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen.
Wie Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien für die neue Kommission feststellte, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Europa das gesamte Potenzial des digitalen Zeitalters ausschöpft. Dabei sollen die Industrie und die generelle Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft innerhalb sicherer und ethischer Grenzen gestärkt werden. Digitalisierung und neue Technologien verändern das europäische Finanzsystem erheblich, genauso wie die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen für europäische Unternehmen und Bürger erbracht werden.
Die Rückmeldungen aus den öffentlichen Konsultationen werden in die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zu möglichen bevorstehenden Initiativen einfließen
Aus Gründen der Transparenz werden Organisationen und Unternehmen, die an öffentlichen Konsultationen teilnehmen, gebeten sich in das Transparenzregister der EU einzutragen.
Die Konsultationen enden am 18. März 2020.
Weitere Informationen
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410 und reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280 2300.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. Dezember 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland