Bereits in einem sehr frühen Stadium der Verhandlungen über das Austrittsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich hatten beide Seiten die besonderen Umstände auf der irischen Insel anerkannt. Um diesen Rechnung zu tragen, vereinbarten sie das Protokoll zu Irland und Nordirland, das a) eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland vermeidet, reibungslose Wirtschaftsabläufe auf der gesamten Insel ermöglicht und das Karfreitagsabkommen (Belfaster Abkommen) in all seinen Aspekten aufrechterhält, und b) die Integrität des EU-Binnenmarktes für Waren und alle Garantien gewährleistet, die er in Bezug auf den Verbraucherschutz, die Gesundheit von Mensch und Tier und die Bekämpfung von Betrug und illegalem Handel bietet.
Es wurde als stabile und dauerhafte Lösung konzipiert und kommt parallel zu einem Abkommen über die künftige Partnerschaft zur Anwendung. Seine materiell rechtlichen Bestimmungen gelten seit dem 1. Januar 2021.
Šefčovič betonte, dass die EU nach flexiblen, praktischen Lösungen gesucht habe, um die Schwierigkeiten zu überwinden, die bei der Umsetzung des Protokolls bestehen. So habe die Kommission am 30. Juni ein Maßnahmenpaket vorgelegt, um bestimmte dringende Probleme zu lösen - einschließlich der Änderung der EU-Vorschriften, um die langfristige Lieferung von Arzneimitteln von Großbritannien nach Nordirland sicherzustellen. Dies soll insbesondere den Menschen in Nordirland helfen.
„Wir werden den Dialog mit Großbritannien fortsetzen, auch in Bezug auf die heute gemachten Vorschläge“, so Šefčovič zur Erklärung der britischen Regierung. „Wir sind bereit, im Rahmen des Protokolls weiterhin nach kreativen Lösungen zu suchen, im Interesse aller Gemeinschaften in Nordirland. Wir werden jedoch einer Neuverhandlung des Protokolls nicht zustimmen.“
Weitere Informationen:
Website zum Protokoll zu Irland und Nordirland
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Juli 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland