Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 29. März 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU-Kommission lässt Bürgerinitiative zum Minderheitenschutz zu

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) eine Europäische Bürgerinitiative zur Förderung und zum Schutz europäischer Minderheiten und deren Regional- und Minderheitensprachen für zulässig erklärt. Die Bürgerinitiative „Minority Safepack“...

picture_22a.jpg

(29.03.2017) – Die Registrierung erfolgt im Anschluss an die ursprüngliche Entscheidung der Kommission vom 13. September 2013, die Bürgerinitiative „Minority Safepack“ abzulehnen. Das Gericht der Europäischen Union hatte diese Entscheidung jedoch am 3. Februar 2017 aufgehoben. Die Kommission hat die vorgeschlagene Initiative, die Vorschläge für 11 Rechtsakte enthält, neu bewertet. Einzelheiten zu den Vorschlägen sind im Anhang zu finden.

Zwei dieser elf Rechtsakte liegen offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, bei neun ist dies nicht der Fall. Unterstützungserklärungen können also für diese neun Vorschläge gesammelt werden.

Die Entscheidung der Kommission zur Registrierung der Bürgerinitiative betrifft lediglich die rechtliche Zulässigkeit des Vorschlags. Das Kollegium hat ihren Inhalt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht analysiert. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungserklärungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann entscheiden, der Aufforderung Folge zu leisten oder ihr nicht nachzukommen; in beiden Fällen muss sie ihre Entscheidung begründen.

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission einen Rechtsakt vorzulegen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative „Minority Safepack“

Informationen zu der Bürgerinitiative

Portal der Organisatoren

Weitere Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterstützungsbekundungen gesammelt werden

Portal: Die Europäische Bürgerinitiative (EBI)

EBI-Verordnung

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. März 2017
Autor
Vertretung in Deutschland