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Vertretung in Deutschland
Presseartikel13. November 2020Vertretung in Deutschland

EU-Kommission legt Entwürfe zu neuen Standardvertragsklauseln für internationale Datentransfers vor

Die EU-Kommission hat die Standardvertragsklauseln, die bei internationalen Datentransfers angewendet werden, modernisiert und heute (Freitag) ihre Entwürfe veröffentlicht. Dabei hat sie auch die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020...

Standardvertragsklauseln (SCCs) sind das am häufigsten verwendete Instrument für internationale Datentransfers, auch für transatlantische Datenflüsse. Die europäische Datenschutzverordnung (GDPR) bietet ein breites Instrumentarium für internationale Datentransfers und Standardvertragsklauseln, die Unternehmen verwenden können.

Die Kommission hat zwei Entwürfe von Muster-Datenschutzklauseln veröffentlicht:

Die Entwürfe der Klauseln wurden dem Europäischen Datenschutzrat und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Stellungnahme übermittelt. Nach Berücksichtigung dieser Stellungnahmen sowie des Ergebnisses der vierwöchigen öffentlichen Konsultation werden die Schlussklauseln von der Kommission angenommen, nachdem sie von den Vertretern der Mitgliedstaaten im sogenannten Komitologieverfahren grünes Licht erhalten hat.

Die aktualisierten Klauseln werden durch die vom Europäischen Datenschutzrat ausgearbeiteten Leitlinien ergänzt, die am Mittwoch veröffentlicht wurden.

Weitere Informationen:

Daily News vom 13. November 2020

Pressekontakt: katrin [dot] abeleatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. November 2020
Autor
Vertretung in Deutschland