Die Europäische Kommission will den Chemiesektor wettbewerbsfähiger machen und modernisieren. Dazu hat sie einen Aktionsplan für die chemische Industrie vorgelegt, der für faire Wettbewerbsbedingungen, bezahlbare Energie, Innovation und Nachhaltigkeit sorgen soll. Außerdem will die EU-Kommission die wichtigsten EU-Rechtsvorschriften für Chemikalien weiter straffen und vereinfachen. Begleitend zum Aktionsplan hat sie dazu ein so genanntes Omnibus-Verfahren vorgelegt. Außerdem will die Kommission das Management und die finanzielle Nachhaltigkeit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stärken.
Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie sagte: „Die chemische Industrie ist die Mutter aller Industrien, denn über 96 Prozent aller Industriegüter basieren auf Chemikalien. Der heutige Aktionsplan für Chemikalien ist unser Geschäftsplan, um die Zukunft dieses wichtigen Sektors in Europa zu sichern. Er umfasst alle Hebel, um den Sektor wieder auf Wachstumskurs zu bringen, von Maßnahmen zur Produktionsförderung, um unsere Steamcracker und Chemieanlagen in Europa zu erhalten, über Handelsschutzinstrumente zum Schutz unserer Chemieunternehmen vor unlauterem globalem Wettbewerb bis hin zur Sicherung der Binnennachfrage nach sauberen Chemikalien ‚made in Europe‘.“
Die chemische Industrie der EU ist der viertgrößte Fertigungssektor mit 29.000 Unternehmen, die 1,2 Millionen Menschen direkt beschäftigen und 19 Millionen Menschen in der Lieferkette unterstützen.
Der Aktionsplan sieht folgende Maßnahmen vor:
- Resilienz und gleiche Wettbewerbsbedingungen: Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern eine Allianz für kritische Chemikalien ins Leben rufen, um den Risiken von Kapazitätsschließungen in diesem Sektor zu begegnen. Die Allianz wird kritische Produktionsstätten ermitteln, die politische Unterstützung benötigen, und Handelsfragen wie Abhängigkeiten und Verzerrungen in den Lieferketten angehen. Die Kommission wird außerdem rasch Handelsschutzmaßnahmen ergreifen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, und gleichzeitig die Überwachung der Chemikalienimporte durch die bestehende Taskforce für die Überwachung der Einfuhren ausweiten. Die Allianz wird Investitionsprioritäten aufeinander abstimmen, EU- und nationale Projekte, einschließlich wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI), koordinieren und kritische Produktionsstätten in der EU unterstützen, um Innovation und regionales Wachstum anzukurbeln.
- Bezahlbare Energie und Dekarbonisierung: Die Kommission wird den Aktionsplan für bezahlbare Energiemit Hochdruck umsetzen, um zur Senkung der hohen Energie- und Rohstoffkosten beizutragen. Sie hat klare Vorschriften für kohlenstoffarmen Wasserstoff eingeführt und wird bis Ende des Jahres die staatlichen Beihilfen aktualisieren, um die Stromkosten für mehr Chemieunternehmen zu senken. Der Plan fördert auch die Nutzung sauberer Kohlenstoffquellen wie Kohlenstoffabscheidung, Biomasse und Abfälle sowie die Förderung erneuerbarer Energien. Eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung des chemischen Recyclings wurde ebenfalls heute gestartet.
- Leitmärkte und Innovation: Der Aktionsplan hebt steuerliche Anreize und Maßnahmen zur Förderung der Nachfrage nach sauberen Chemikalien hervor. Mit dem bevorstehenden Gesetz zur Beschleunigung der Dekarbonisierung der Industrie werden EU-Inhalts- und Nachhaltigkeitsvorschriften festgelegt, um das Marktwachstum und Investitionen in saubere Technologien zu unterstützen. Die bevorstehende Bioökonomie-Strategie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz werden die Ressourceneffizienz und das Recycling von Chemikalien in der EU verbessern und den Markt für biobasierte und recycelte Alternativen zu fossilen Rohstoffen stärken. Die Kommission wird außerdem EU-Innovations- und Substitutionszentren einrichten und EU-Mittel im Rahmen von „Horizont Europa“ (2025–2027) mobilisieren, um die Entwicklung sichererer und nachhaltigerer chemischer Ersatzstoffe zu beschleunigen.
- Maßnahmen gegen per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS): Der Aktionsplan bekräftigt die Verpflichtung der Kommission, die PFAS-Emissionen durch strenge, wissenschaftlich fundierte Beschränkungen zu minimieren und gleichzeitig die weitere Verwendung in kritischen Anwendungen unter strengen Auflagen zu gewährleisten, wenn keine Alternativen verfügbar sind. Entsprechende Vorschläge werden nach der Stellungnahme der ECHA rasch vorgelegt. Die Kommission wird außerdem in Innovation investieren, Sanierungsmaßnahmen nach dem Verursacherprinzip fördern und der Entwicklung sicherer Alternativen Vorrang einräumen.
Vereinfachung
Im Rahmen ihrer laufenden Bemühungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU hat die Kommission ein sechstes Vereinfachungs-Omnibuspaket angenommen, um den Verwaltungsaufwand und Kosten für die chemische Industrie zu verringern und gleichzeitig einen hohen Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. Dazu gehören die Vereinfachung der Kennzeichnungsvorschriften für gefährliche Chemikalien, die Klarstellung der EU-Kosmetikvorschriften und die Erleichterung der Registrierung von EU-Düngemitteln durch die Angleichung der Informationsanforderungen an die Standard-REACH-Vorschriften für Chemikalien. Diese Maßnahmen werden der Industrie voraussichtlich mindestens 363 Millionen Euro jährlich einsparen.
Der Vorschlag für die ECHA-Grundverordnung stattet die ECHA mit den Ressourcen, der Flexibilität und den strukturellen Anpassungen aus, die sie benötigt, um die Aufgaben ihres wachsenden Mandats zu erfüllen, das nun Zuständigkeiten im Rahmen mehrerer EU-Verordnungen umfasst, darunter Einstufung und Kennzeichnung, Biozidprodukte, Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien, Abfallbewirtschaftung und Wasser.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Juli 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland