Dennoch wurde eine Reihe von Reformverpflichtungen durch den Ausbruch des Coronavirus erheblich beeinträchtigt, was dazu führte, dass Griechenland Maßnahmen langsamer umsetzen konnte. Die Kommission erwartet deshalb weitere Schritte im Vorfeld des achten Fortschrittsberichts, den sie im Laufe dieses Jahres veröffentlichen wird. Hier geht es insbesondere um Zahlungsrückstände, das Gesundheitswesen, Privatisierung und Verpflichtungen im Finanzsektor.
Hintergrund
Griechenland ist nach Abschluss des Stabilitätshilfeprogramms des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik einbezogen worden. Die verstärkte Überwachung bietet die Möglichkeit, Maßnahmen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Griechenlands zu fördern und die Umsetzung von Reformen zu überprüfen.
Sie sieht eine regelmäßige Bewertung der jüngsten wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen in Griechenland sowie die Beobachtung der Finanzierungsbedingungen der öffentlichen Haushalte und die Aktualisierung der Schuldentragfähigkeitsanalyse vor. Die verstärkte Überwachung bildet auch die Grundlage für die Bewertung der Zusage, die Griechenland am 22. Juni 2018 gegenüber der Eurogruppe eingegangen ist: die im Rahmen des ESM-Stabilitätshilfeprogramms beschlossenen Reformen fortzusetzen sowie abzuschließen und die Ziele der im Rahmen dieses Programms und seiner Vorläuferprogramme verabschiedeten Reformen zu wahren.
Weitere Informationen:
Siebter Bericht zur verstärkten Überwachung für Griechenland
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23 September 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland